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WEKO warnt: KI-Algorithmen könnten Preise autonom abstimmen

Die Schweizer Wettbewerbskommission hat KI zum zentralen Schwerpunkt ihrer Jahresbilanz 2025 gemacht. Ihre Warnung: Algorithmen könnten de facto Kartelle bilden – ganz ohne menschliche Absprache.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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2. APRIL 2026
2 MIN. LESEZEIT
Skizze von zwei Algorithmen-Zahnrädern die sich synchron drehen – symbolisiert algorithmische Preisabsprache
weko_kartell dark
INHALT
01Zwei Risiken im Fokus der Wettbewerbshüter02Die WEKO will selbst KI einsetzen03Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet
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01Zwei Risiken im Fokus der Wettbewerbshüter02Die WEKO will selbst KI einsetzen03Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet
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Wer dynamische Pricing-Algorithmen einsetzt, sollte aufmerksam sein – auch ohne bewusste Absprache kann algorithmisches Gleichschalten kartellrechtlich relevant werden.

Die Schweizer Wettbewerbskommission hat KI zum zentralen Schwerpunkt ihrer Jahresbilanz 2025 gemacht. Ihre Warnung: Algorithmen könnten de facto Kartelle bilden – ganz ohne menschliche Absprache.

Zwei Risiken im Fokus der Wettbewerbshüter

Am 31. März präsentierte die WEKO in Bern ihre Jahresbilanz mit KI als Kernthema. Zwei Hauptrisiken:

Konzentrationsrisiko: Grosse KI-Anbieter dominieren, weil das Training von Basismodellen enormen Rechen- und Wissensbedarf erfordert. Kleinere Akteure können kaum mithalten – das schafft marktbeherrschende Stellungen.

Algorithmische Preisabsprache: KI-Systeme, die Preise dynamisch setzen, könnten sich autonom aufeinander abstimmen – ohne dass je ein Mensch eine Absprache trifft. Das Resultat wäre de facto ein Kartell, das mit heutigen Beweismethoden schwer zu fassen ist.

Die WEKO will selbst KI einsetzen

Die Behörde kündigte an, «vorausschauend und umsichtig» vorzugehen: Zu frühe Eingriffe könnten Innovation bremsen, zu spätes Handeln wettbewerbsschädliche Strukturen verfestigen. Gleichzeitig plant die WEKO, selbst KI-Tools zur Marktüberwachung einzusetzen – Algorithmen gegen Algorithmen.

In Zahlen: 2025 führte die WEKO 18 Untersuchungen, 8 Vorabklärungen und 43 Marktbeobachtungen durch.

Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet

Wer dynamische Pricing-Algorithmen einsetzt, sollte aufmerksam sein. Auch ohne bewusste Absprache kann ein algorithmisches «Gleichschalten» der Preise kartellrechtlich relevant werden. Die WEKO signalisiert klar: Sie wird diese Fälle verfolgen – und baut gerade die technischen Mittel dafür auf.

Quellen

admin.ch (WEKO Medienmitteilung)↗ EXTERNER LINKinside-it.ch↗ EXTERNER LINKcash.ch↗ EXTERNER LINK
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