Am Dienstag, 28. April, geht der finale Trilog zum Digital Omnibus on AI über die Bühne. Fixe Fristen statt Trigger-Mechanismus zeichnen sich ab, das Nudifier-Verbot ist gesetzt – aber Watermarking, Sektor-Integration und AI-Office-Kompetenzen bleiben Streitpunkte. Schweizer Anbieter sollten genau hinhören.
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Die EU verschiebt die Hochrisiko-Fristen um zwölf bis 24 Monate – Schweizer Anbieter im EU-Markt gewinnen Zeit, müssen aber spätestens jetzt mit der Compliance-Roadmap starten.
Am Dienstag, 28. April, geht der finale politische Trilog zum Digital Omnibus on AI über die Bühne – unter zypriotischer Ratspräsidentschaft. Die Tage davor waren Lobbying-Hochsaison: 41 NGOs unterzeichneten einen offenen Brief, DigitalEurope und CCIA drängen auf weitergehende Vereinfachungen. Hier ist, was vermutlich beschlossen wird – und was Schweizer Anbieter daraus mitnehmen sollten.
Schweizer Anbieter sind nicht direkt vom AI Act betroffen – ausser sie verkaufen ihre Systeme oder Modelle in den EU-Markt. Dann gilt: vollständige Compliance-Pflicht. Für die meisten Schweizer KMU mit europäischem Vertrieb ist das die zentrale Frage – die Verschiebung der Hochrisiko-Frist auf Dezember 2027 verschafft Atempause, mehr nicht.
Auf nationaler Ebene ist die Schweiz längst nicht so weit: Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zur Ratifizierung der Europarats-KI-Konvention erst für Ende 2026 angekündigt. Für Schweizer Unternehmen heisst das: Wer sich am EU-AI-Act orientiert, ist auch für die kommende CH-Regulierung gut aufgestellt – die Europarats-Konvention läuft entlang ähnlicher Prinzipien (Transparenz, Diskriminierungsschutz, Aufsicht).
Wer am 28. April abends auf den Trilog-Ausgang wartet, sollte sich auf eine Verzögerung einstellen – in Brüssel werden Triloge selten pünktlich. Die zentralen Entscheidungen werden aber bis Ende Mai feststehen.