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Klage: Meta liess KI die Kündigungen aussuchen

26 Meta-Angestellte klagen in Kalifornien: Der Konzern habe mit KI-Systemen, Aktivitätsdaten und algorithmischen Rankings gezielt Mitarbeitende in Eltern- und Krankheitsurlaub auf die Kündigungsliste gesetzt. Der Fall zeigt die Risiken automatisierter Personalentscheide.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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15. JULI 2026
2 MIN. LESEZEIT
Handgezeichnete Skizze eines leergeräumten Büroarbeitsplatzes mit Umzugskarton, Monitor mit Ranking-Balkendiagramm, Namensschild und leerem Bürostuhl.
Handgezeichnete Skizze eines leergeraeumten Bueroarbeitsplatzes mit Umzugskarton, Monitor mit Ranking-Balkendiagramm, Namensschild und leerem Buerostuhl (Dark)
INHALT
01Wenn der Algorithmus die Namen liefert02Wer in Elternzeit war, fiel durchs Raster03Auch für Schweizer Arbeitgeber ein Warnschuss
INHALT
01Wenn der Algorithmus die Namen liefert02Wer in Elternzeit war, fiel durchs Raster03Auch für Schweizer Arbeitgeber ein Warnschuss
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Eine Klage gegen Meta wirft ein Schlaglicht auf die Gefahr, Kündigungen von Algorithmen vorsortieren zu lassen – auch für Schweizer Arbeitgeber relevant.

Darf ein Algorithmus mitentscheiden, wer seinen Job verliert? Diese Frage steht im Zentrum einer Klage, die 26 Meta-Angestellte am Montag vor einem Bundesgericht in Oakland (Kalifornien) eingereicht haben. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe Künstliche Intelligenz genutzt, um gezielt Mitarbeitende in Mutterschafts-, Eltern- oder Krankheitsurlaub auf die Kündigungsliste zu setzen.

Wenn der Algorithmus die Namen liefert

Laut Klageschrift stützte sich Meta bei der Auswahl unter anderem auf interne KI-Systeme, auf Tastatur- und Aktivitätsdaten, auf Dashboards zur KI-Token-Nutzung sowie auf algorithmisch gestützte Leistungs-Rankings. Aus diesen Signalen sei ein Score entstanden, der bestimmte, wer gehen musste.

Der Haken: Solche Kennzahlen «lassen sich naturgemäss nicht ansammeln, wenn jemand in geschütztem Kranken- oder Familienurlaub ist oder wenn eine Behinderung die Leistung mindert», heisst es in der Klage. Wer also monatelang legal abwesend war, sei im System zwangsläufig als leistungsschwach erschienen.

Wer in Elternzeit war, fiel durchs Raster

Alle 26 anonymen Kläger hatten geschützten Urlaub genommen und eine Anpassung wegen Behinderung beantragt oder erhalten. Sie gehören zu den rund 8'000 Stellen – etwa 10 Prozent der Belegschaft –, die Meta im Mai gestrichen hat. Noch sind alle beschäftigt; die Trennungen sollen ab dem 22. Juli greifen. Die Klage sieht mehrere US-Gesetze verletzt, darunter jene zum Schutz von Familienurlaub, Menschen mit Behinderung und Schwangeren.

Auch für Schweizer Arbeitgeber ein Warnschuss

Einordnung: Meta hat sich bisher nicht inhaltlich zu den Vorwürfen geäussert, und ob die Klage Erfolg hat, ist offen. Der Fall zeigt aber, wohin die Reise geht, wenn Firmen Personalentscheide an Datenmodelle delegieren. Auch hierzulande gilt: Wer KI in Bewerbung, Beurteilung oder Kündigung einsetzt, bewegt sich zwischen Datenschutz und Diskriminierungsverbot – und trägt am Ende die Verantwortung für das, was der Algorithmus vorschlägt.

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Handgezeichnete Skizze: ein Richterhammer mit blauem Akzent vor einem geöffneten Metallkoffer mit Platine und Smartphone-Bauteilen – Symbol für Apples Klage gegen OpenAI.
Richterhammer Dark Variante

Quellen

26 Meta Employees Sue Over AI-Driven Layoff Picks (U.S. News / AP)↗ EXTERNER LINKMeta sued over AI layoffs targeting disabled workers (Quartz)↗ EXTERNER LINKLawsuit Accuses Meta of Using AI to Target Workers With Medical Conditions (Claims Journal)↗ EXTERNER LINKMeta layoffs take disturbing turn in new lawsuit (TheStreet)↗ EXTERNER LINK
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