26 Meta-Angestellte klagen in Kalifornien: Der Konzern habe mit KI-Systemen, Aktivitätsdaten und algorithmischen Rankings gezielt Mitarbeitende in Eltern- und Krankheitsurlaub auf die Kündigungsliste gesetzt. Der Fall zeigt die Risiken automatisierter Personalentscheide.
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Eine Klage gegen Meta wirft ein Schlaglicht auf die Gefahr, Kündigungen von Algorithmen vorsortieren zu lassen – auch für Schweizer Arbeitgeber relevant.
Darf ein Algorithmus mitentscheiden, wer seinen Job verliert? Diese Frage steht im Zentrum einer Klage, die 26 Meta-Angestellte am Montag vor einem Bundesgericht in Oakland (Kalifornien) eingereicht haben. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe Künstliche Intelligenz genutzt, um gezielt Mitarbeitende in Mutterschafts-, Eltern- oder Krankheitsurlaub auf die Kündigungsliste zu setzen.
Laut Klageschrift stützte sich Meta bei der Auswahl unter anderem auf interne KI-Systeme, auf Tastatur- und Aktivitätsdaten, auf Dashboards zur KI-Token-Nutzung sowie auf algorithmisch gestützte Leistungs-Rankings. Aus diesen Signalen sei ein Score entstanden, der bestimmte, wer gehen musste.
Der Haken: Solche Kennzahlen «lassen sich naturgemäss nicht ansammeln, wenn jemand in geschütztem Kranken- oder Familienurlaub ist oder wenn eine Behinderung die Leistung mindert», heisst es in der Klage. Wer also monatelang legal abwesend war, sei im System zwangsläufig als leistungsschwach erschienen.
Alle 26 anonymen Kläger hatten geschützten Urlaub genommen und eine Anpassung wegen Behinderung beantragt oder erhalten. Sie gehören zu den rund 8'000 Stellen – etwa 10 Prozent der Belegschaft –, die Meta im Mai gestrichen hat. Noch sind alle beschäftigt; die Trennungen sollen ab dem 22. Juli greifen. Die Klage sieht mehrere US-Gesetze verletzt, darunter jene zum Schutz von Familienurlaub, Menschen mit Behinderung und Schwangeren.
Einordnung: Meta hat sich bisher nicht inhaltlich zu den Vorwürfen geäussert, und ob die Klage Erfolg hat, ist offen. Der Fall zeigt aber, wohin die Reise geht, wenn Firmen Personalentscheide an Datenmodelle delegieren. Auch hierzulande gilt: Wer KI in Bewerbung, Beurteilung oder Kündigung einsetzt, bewegt sich zwischen Datenschutz und Diskriminierungsverbot – und trägt am Ende die Verantwortung für das, was der Algorithmus vorschlägt.
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