Eine geleakte Aufnahme zeigt Mark Zuckerberg, wie er Meta-Mitarbeitenden erklärt, dass ihre Arbeit das KI-Training füttert – am gleichen Tag, an dem 8'000 von ihnen entlassen wurden.
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Wer auf einer Firmen-Tastatur arbeitet, produziert heute Trainingsdaten – Schweizer HR-Verantwortliche sollten ihre Tool-Verträge jetzt prüfen.
Am 20. Mai 2026 entliess Meta rund 8'000 Mitarbeitende – zur gleichen Zeit veröffentlichte die Organisation More Perfect Union eine geleakte Tonaufnahme. Sie stammt von einem internen All-Hands-Meeting vom 30. April und zeigt CEO Mark Zuckerberg, wie er seinem Team erklärt, dass ihre Arbeit mit-Daten für das Training von Metas KI-Modellen liefert. Im selben Atemzug warnt er sie, nicht öffentlich darüber zu reden: «Es liegt nicht in deinem strategischen Interesse, das offen zu teilen.»
Hinter dem Vorgang steckt ein Programm mit dem Namen Model Capability Initiative. Es protokolliert auf bewilligten Anwendungen Mausklicks, Tastatureingaben und gelegentlich Screenshots der Mitarbeiter-Bildschirme. Erfasst werden laut Recherchen von More Perfect Union vier zentrale Tools:
Die These dahinter ist simpel: Wenn man der KI live zuschaut, wie «wirklich kluge Leute» Probleme lösen, lernt sie schneller, dieselben Aufgaben selbst zu übernehmen. Zuckerberg formulierte es in der Aufnahme so, die Durchschnittsintelligenz der Meta-Belegschaft sei «signifikant höher als die der durchschnittlichen Menschen, die man für solche Aufgaben sonst bekommt».
Der Zeitpunkt des Leaks ist brisant. Am 19. Mai kündigte Meta an, 7'000 Mitarbeitende in neue KI-fokussierte Teams zu versetzen – verkauft als interne «Productivity Upgrade». Einen Tag später, am 20. Mai um 4 Uhr morgens Singapur-Zeit, gingen die ersten Kündigungsmails an etwa 8'000 Personen raus. Wenige Stunden später war die Aufnahme online.
Für viele Betroffene heisst das: Sie haben monatelang unwissentlich ein System trainiert, das nun ihren Job überflüssig machen soll. Mitarbeitende protestierten mit Flyern in den Büros und einer Petition gegen das Tracking-Programm. Ein Engineer wird zitiert:
«KI ist ein Güterzug – aber die Zukunft ist nicht in Stein gemeisselt. Es ist nicht zu spät, auf die Bremse zu steigen.»
Was Meta hier macht, ist juristisch in den USA weitgehend zulässig – Monitoring auf Firmen-Hardware gilt als erlaubt. Neu ist die Verknüpfung: Aktivitätsdaten landen direkt in Trainings-Pipelines für Modelle, die dieselben Aufgaben automatisieren sollen. Das verschiebt eine Frage, die bisher vor allem externe Datenlieferanten betraf, mitten in die Belegschaft hinein. Wer auf einer Tastatur arbeitet, produziert eben auch Trainingsdaten.
Für die Schweiz ist der Fall doppelt relevant. Zum einen, weil viele Schweizer Tech-Unternehmen ähnliche Productivity-Tools nutzen – inklusive Metas Tracking-fähigem Stack. Zum anderen, weil der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) strenger sind als die US-Regeln. Eine Model Capability Initiative à la Meta wäre in einem Schweizer Konzern ohne sehr transparente Information und valide Rechtsgrundlage kaum möglich.
Meta hat sich bisher nicht öffentlich zur Aufnahme geäussert. Klar ist aber: Der Fall zeigt das neue Spannungsfeld zwischen KI-Strategie und Arbeitnehmerrechten in seiner Reinform. Die nächsten Monate dürften Klagen bringen – und vermutlich neue Tarifverträge, die KI-Training explizit ausklammern. Schweizer HR-Verantwortliche sollten ihre Tool-Verträge jetzt prüfen: Welche Daten dürfen Anbieter wofür verwenden? Wer kein klares Nein vereinbart, sagt vielleicht implizit Ja.