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Regulierung & EthikKI in der Schweiz

Nationalrat fordert KI-Leistungsschutz – die Schweiz prescht vor

Der Nationalrat hat mit 157 zu 29 Stimmen das Leistungsschutzrecht an den Bundesrat zurückgewiesen – mit dem Auftrag, KI-Anbieter explizit einzubeziehen. Die Schweiz könnte damit international Neuland betreten.

Mittwoch, 4. März 2026~4 Min. Lesezeit
Pascal Eugster
Pascal EugsterGründer & Entwickler
Illustration eines Parlamentssaals mit Waage der Gerechtigkeit, kinewsletter.ch Stil
Das Wichtigste

Die Schweiz diskutiert als eines der ersten Länder weltweit KI-spezifische Leistungsschutzregeln – wer journalistische Inhalte für KI nutzt, soll künftig bezahlen.

Der Nationalrat hat mit überwältigender Mehrheit entschieden: KI-Anbieter sollen für journalistische Inhalte bezahlen müssen. Mit 157 zu 29 Stimmen schickte die grosse Kammer das Leistungsschutzrecht an den Bundesrat zurück – mit dem klaren Auftrag, Künstliche Intelligenz explizit einzubeziehen. Die Schweiz könnte damit international Neuland betreten.

Der Hintergrund

Das Leistungsschutzrecht – also das Recht von Verlagen, eine Vergütung zu verlangen, wenn ihre Inhalte auf Plattformen angezeigt werden – ist kein neues Thema. In der EU gibt es seit 2019 eine entsprechende Richtlinie. Googles News-Snippets, also die Textvorschauen in Suchergebnissen, waren bisher der Kernpunkt der Debatte.

Der Bundesrat legte im Sommer 2025 eine Vorlage vor, die genau darauf abzielte: Plattformen wie Google und X sollten für die Anzeige journalistischer Textauszüge bezahlen. Doch seitdem hat sich die Technologie weiterentwickelt – und das Parlament findet die Vorlage nicht mehr zeitgemäss.

Was genau ist passiert?

Am 2. März stimmte der Nationalrat auf Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) mit deutlicher Mehrheit für eine Rückweisung an den Bundesrat. Die Forderung: KI-Anwendungen müssen explizit berücksichtigt werden.

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt argumentierte, dass Snippets – also klassische Textvorschauen – in Zukunft keine Relevanz mehr hätten. Was stattdessen wächst, sind KI-generierte Antworten, die journalistische Inhalte zusammenfassen, ohne die Originalquelle zu verlinken oder zu vergüten. Googles neuer «AI Mode» ist das prominenteste Beispiel: Die Suchmaschine zeigt KI-generierte Zusammenfassungen an, die auf journalistischen Quellen basieren – der Nutzer hat keinen Grund mehr, den Originalartikel zu besuchen.

Die KVF-N hatte ihrem Rat mit 18 zu 3 Stimmen diese Rückweisung empfohlen. SP, Grüne und GLP wollten sogar noch weiter gehen und alternative Ansätze wie eine Digitalsteuer prüfen lassen. Mitte-Nationalrat Martin Candinas warnte hingegen, eine Rückweisung koste wertvolle Zeit: Mehrere Jahre könnten verloren gehen.

Warum Snippets von gestern sind – und KI das Problem von heute

Was hat sich konkret verändert? Bisher nutzten Suchmaschinen journalistische Inhalte hauptsächlich als Vorschau – du sahst ein kurzes Snippet und klicktest auf den Artikel. Die Zeitung bekam deinen Besuch, konnte Werbung zeigen und dich zum Abo einladen.

Mit KI-generierten Antworten funktioniert das anders. Wenn du Google eine Frage stellst und der «AI Mode» dir eine zusammengefasste Antwort liefert, basiert diese oft auf dutzenden journalistischen Quellen. Aber du besuchst keine einzige davon. Die Zeitung geht leer aus – obwohl ihr Inhalt die Grundlage bildet.

Eine Studie von FehrAdvice mit Ökonomen der Universität Zürich und der ETH beziffert den jährlichen Schaden für Schweizer Medien auf mindestens 154 Millionen Franken. Gleichzeitig generiert Google allein mit der Suche in der Schweiz über eine Milliarde Franken Werbeumsatz pro Jahr.

Die Schweiz als KI-Copyright-Pionierin?

Die Schweiz positioniert sich mit diesem Entscheid als eines der ersten Länder weltweit, das KI-spezifische Leistungsschutzregeln diskutiert. Die EU-Richtlinie von 2019 adressiert zwar Plattformen, aber KI-Anbieter sind dort nicht explizit erfasst. Der Nationalrat geht damit einen Schritt weiter.

Der Bundesrat hat zudem bereits ein separates Mandat: Die Motion Gössi (FDP) verpflichtet ihn, journalistische Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen. Die Rückweisung des Leistungsschutzrechts und die Motion zielen in dieselbe Richtung – und erhöhen den Druck auf eine Lösung.

Für dich konkret

Falls du in der Schweiz ein KI-basiertes Produkt betreibst, das auf öffentlich zugängliche Texte zugreift – ob Chatbot, Recherche-Tool oder Zusammenfassungsdienst – wird es künftig teurer. Die genauen Regeln stehen noch aus, aber die Richtung ist klar: Wer journalistische Inhalte nutzt, soll dafür bezahlen.

Für dich als Nachrichtenkonsument könnte das bedeuten, dass KI-Antworten transparenter zeigen müssen, woher ihre Informationen stammen – und dass manche Zusammenfassungen hinter einer Vergütungsschranke verschwinden.

Ausblick

Der Ständerat muss noch über die Rückweisung entscheiden. Stimmt er zu, überarbeitet der Bundesrat die Vorlage – das dürfte allerdings dauern. Parallel arbeitet der Bundesrat bereits an der Motion Gössi. Konkrete Gesetzesentwürfe zur KI-Vergütungspflicht könnten also auf zwei Wegen kommen. Für Schweizer KI-Unternehmen und Medien wird 2026 ein Schlüsseljahr.

Fazit

Die Schweiz diskutiert als eines der ersten Länder weltweit KI-spezifische Leistungsschutzregeln – wer journalistische Inhalte für KI nutzt, soll künftig bezahlen.

Quellen

  • SWI swissinfo.ch(wird in neuem Tab geöffnet)
  • persoenlich.com(wird in neuem Tab geöffnet)
  • Handelszeitung(wird in neuem Tab geöffnet)
  • cash.ch(wird in neuem Tab geöffnet)
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