Wenn du in der Schweiz ChatGPT nutzt, gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Es schreibt vor, dass Personendaten – also alle Angaben, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen – transparent und nur zu einem erkennbaren Zweck bearbeitet werden dürfen. Für dich heisst das konkret: Alles, was du in einen Prompt tippst, verlässt deinen Rechner und landet auf Servern des Anbieters, in der Regel in den USA. Ob es danach zum Training des Modells weiterverwendet wird, hängt allein von deiner Abo-Variante und deinen Einstellungen ab. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein – er ist bewusst konservativ formuliert und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das revDSG für die KI-Nutzung bedeutet
Das revDSG hat das Schweizer Datenschutzrecht näher an die europäische DSGVO herangeführt, ohne mit ihr identisch zu sein. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beschreibt in seinem Leitfaden «Das neue Datenschutzgesetz aus Sicht des EDÖB» die wichtigsten Pflichten. Zwei davon betreffen Firmen unmittelbar: Wer regelmässig Personendaten bearbeitet, muss ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen, und wer eine Bearbeitung mit hohem Risiko für die Betroffenen plant, muss vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
Neu sind auch die Sanktionen. Das revDSG droht bei vorsätzlichen Verstössen mit Bussen von bis zu 250 000 Franken – und zwar gegen die verantwortliche natürliche Person, nicht in erster Linie gegen die Firma. Nur wenn sich diese Person mit verhältnismässigem Aufwand nicht ermitteln lässt, kann das Unternehmen selbst mit bis zu 50 000 Franken gebüsst werden. Das klingt streng, in der Praxis zielt der EDÖB aber auf klare Pflichtverletzungen, nicht auf die alltägliche Nutzung eines Chatbots.
Was mit deinen Prompts passiert
Bei der kostenlosen Version und bei ChatGPT Plus verwendet OpenAI deine Unterhaltungen standardmässig, um seine Modelle weiter zu verbessern – also zum Training. Du kannst das abstellen: In den Einstellungen unter «Data Controls» lässt sich «Improve the model for everyone» ausschalten. Ab diesem Zeitpunkt fliessen neue Chats nicht mehr ins Training. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Daten zur Verarbeitung trotzdem an den Anbieter übermittelt und dort gespeichert werden. Der Grundsatz bleibt: Ein Prompt ist keine private Notiz, sondern eine Datenübermittlung ins Ausland.
Wichtig ist der Ort der Verarbeitung. OpenAI betreibt seine Dienste primär auf Servern in den USA. Das revDSG erlaubt die Übermittlung ins Ausland, verlangt aber, dass die Daten dort einen angemessenen Schutz geniessen oder die Übermittlung anderweitig abgesichert ist – etwa über Standardvertragsklauseln, wie sie die Anbieter in ihren Verträgen zur Auftragsbearbeitung vorsehen. Für die alltägliche Nutzung heisst das nicht, dass du bei jedem Prompt einen Vertrag brauchst. Es heisst aber, dass eine Firma, die KI systematisch mit Personendaten einsetzt, wissen sollte, wohin die Daten fliessen und wie lange sie gespeichert bleiben. Die meisten Business-Tarife bieten dazu einstellbare Aufbewahrungsfristen.
Der Unterschied zwischen Free, Team und Enterprise
Hier liegt der wichtigste Hebel für Firmen. Laut OpenAI werden Inhalte aus den Business-Produkten – ChatGPT Team, ChatGPT Enterprise und der API-Plattform – standardmässig nicht zum Training verwendet, sofern du dich nicht ausdrücklich dafür entscheidest. Für die API gilt das bereits seit dem 1. März 2023. Vereinfacht:
- Free und Plus: Training standardmässig aktiv, Opt-out möglich über die Data Controls. Für Personendaten Dritter nur mit Vorsicht geeignet.
- Team, Enterprise und API: Kein Training auf deinen Inhalten, ausser du optest aktiv ein. Zusätzlich gibt es Verwaltungsfunktionen, Aufbewahrungsfristen und einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung.
- Der praktische Merksatz: Sobald Kundendaten oder interne Informationen ins Spiel kommen, gehört ein Business-Tarif her – nicht der kostenlose Account.
Personendaten in Prompts – die heikle Zone
Kritisch wird es, sobald du Angaben über konkrete Personen eingibst: Kundennamen mit Bestellhistorie, Bewerbungsunterlagen, ein Mitarbeitergespräch, eine E-Mail mit Absender. Besonders heikel sind die vom revDSG als «besonders schützenswert» eingestuften Daten – etwa zu Gesundheit, Religion, politischer Haltung oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Solche Daten gehören grundsätzlich nicht ungefiltert in einen Chatbot. Wenn du KI trotzdem für solche Fälle einsetzen willst, hilft ein einfacher Reflex: Anonymisieren oder pseudonymisieren, bevor der Text ins Eingabefeld geht. Ein «Kunde X» statt des echten Namens erledigt oft schon das Meiste.
Praktische Checkliste für den Alltag
- Für alles Berufliche einen Business-Tarif (Team/Enterprise) oder die API nutzen, nicht den Gratis-Account.
- Beim Gratis-Account das Training in den Data Controls ausschalten.
- Keine besonders schützenswerten Daten und keine kompletten Kundendatensätze in Prompts kopieren.
- Namen, Adressen und IDs anonymisieren, wo es der Zweck erlaubt.
- In der Datenschutzerklärung der Firma offenlegen, dass KI-Dienste eingesetzt werden und Daten dabei ins Ausland gelangen.
- Für regelmässige, risikoreiche Bearbeitungen ein Verzeichnis führen und im Zweifel eine Folgenabschätzung machen.
Ist die Nutzung jetzt verboten?
Nein. Das revDSG verbietet den Einsatz von ChatGPT nicht – es verlangt einen bewussten, transparenten Umgang mit Personendaten. Wer einen Business-Tarif nutzt, keine sensiblen Datensätze verfüttert und offenlegt, dass KI im Spiel ist, bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Sobald es um grosse Datenmengen, Gesundheitsdaten oder automatisierte Entscheidungen über Personen geht, lohnt sich fachliche Beratung. Und wer ganz sichergehen will, dass keine Daten das Haus verlassen, findet in lokal betriebenen Modellen eine Alternative – dazu haben wir einen eigenen Wissensartikel.