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Strassburg-Trilog am 28. April: Was beim AI-Omnibus konsensfähig ist und wo es noch hakt

Der zweite und voraussichtlich entscheidende Trilog zum Digital Omnibus on AI tagt heute in Strassburg. Konsens steht bei den fixen Stichtagen 2. Dezember 2027 (Hochrisiko Annex III) und 2. August 2028 (eingebettete KI Annex I). Streitpunkte: Watermarking-Frist, Annex-I-Verlagerung, AI-Office-Inspektionen.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
GRÜNDER & ENTWICKLER
28. APRIL 2026
ZULETZT AKTUALISIERT: 29. APRIL 2026
2 MIN. LESEZEIT
Illustration des Strassburger EU-Parlamentsgebäudes mit Verhandlungstischen, kinewsletter.ch Stil
Illustration des Strassburger EU-Parlamentsgebäudes mit Verhandlungstischen, kinewsletter.ch Stil
INHALT
01Was bereits Konsens ist02Wo es noch hakt03Zivilgesellschaft warnt04Was Schweizer Unternehmen tun sollten
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die fixen EU-Stichtage stehen, aber Watermarking, Sektor-Recht und AI-Literacy bleiben offene Streitpunkte – Schweizer Anbieter im EU-Markt sollten ihre Compliance-Roadmap auf 2027/2028 ausrichten.

Heute, Dienstag, 28. April 2026, tagt in Strassburg der zweite und voraussichtlich entscheidende politische Trilog zum Digital Omnibus on AI. Die Ratspräsidentschaft Zypern will die formelle Verabschiedung im Mai/Juni und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vor dem 2. August 2026 schaffen. Hier ist der Stand zum Verhandlungsbeginn.

Was bereits Konsens ist

  • Fixe Stichtage: 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-KI nach Annex III (Biometrie, Bildung, Beschäftigung, Justiz, Migration), 2. August 2028 für in Produkte eingebettete KI nach Annex I. Die ursprüngliche Trigger-Mechanik wurde verworfen.
  • Nudifier-Verbot: Verbot von KI-Systemen, die nicht-einvernehmliche sexuell explizite Darstellungen identifizierbarer Personen erzeugen. Frankreich drängt zusätzlich auf «partial nudity».
  • Marktortprinzip: Schweizer Anbieter, die KI in der EU bereitstellen, sind voll betroffen – unverändert.

Wo es noch hakt

  • Watermarking-Frist Bestandssysteme: Parlament will 2. November 2026, Rat 2. Februar 2027.
  • Annex I A → B Verlagerung: Die Idee, Industrie-KI in sektorale Produktgesetze auszulagern, wird von 18 Mitgliedstaaten abgelehnt. Der Rat lehnte Zugeständnisse am 23. April ab.
  • AI Literacy: Rat will rein nicht-bindendes Encouragement, Parlament hält an einer Pflicht zur Schulung fest.
  • AI-Office-Inspektionen: Rat fordert Carve-outs für kritische Infrastruktur, Strafverfolgung und Justiz.

Zivilgesellschaft warnt

EDRi und 41 NGOs warnten am 15. April in einem Open Letter vor dem «biggest rollback of digital fundamental rights in EU history». Das Spannungsfeld zwischen Industrie-Vereinfachung und Grundrechte-Schutz wird der zentrale Streitpunkt der Schlussverhandlungen sein.

Was Schweizer Unternehmen tun sollten

  1. EU-Markt-Inventar: Welche eurer KI-Produkte sind im EU-Markt? Welche Annex-Kategorie betrifft sie?
  2. Compliance-Roadmap: 2. Dezember 2027 ist die kritische Frist für Hochrisiko-Systeme. Acht Monate vorher – also April 2027 – sollte die Konformitätsbewertung abgeschlossen sein.
  3. Watermarking-Pipeline: Falls die Parlament-Frist (Nov. 2026) durchgesetzt wird, bleiben nur sechs Monate. Vorbereiten lohnt sich auch beim Worst-Case.
  4. Schweizer Vernehmlassung beobachten: Bundesrats-Vernehmlassungsvorlage zur Europarats-KI-Konvention kommt Ende 2026. Wer EU-Compliance schon hat, ist auch für CH-Regulierung gut aufgestellt.

Was am Dienstagabend nicht entschieden ist, kommt voraussichtlich Mitte Mai zur öffentlichen Verabschiedung. Bis dahin gilt: lieber den Worst-Case einplanen, als später überrascht werden.

Quellen

AI Omnibus Trilogue Underway (Ropes & Gray)↗ EXTERNER LINKEU countries seek flexibility (The Legal Wire)↗ EXTERNER LINKDigital Omnibus on AI – What's on the Table (A&O Shearman)↗ EXTERNER LINKEU Rat – AI Omnibus Verhandlungen↗ EXTERNER LINKEDRi – Open Letter Digital Rights↗ EXTERNER LINK
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