Der Zivilprozess Musk vs. OpenAI/Altman/Brockman/Microsoft startete am 28. April in Oakland mit Eröffnungsplädoyers. Musk fordert 130 Mrd. Dollar Schadenersatz, die Rückwandlung von OpenAI in eine Non-Profit-Struktur, sowie die Absetzung von Altman und Brockman.

Auch wenn der Prozess als «Musk-Show» abgetan wird – die juristische Frage, ob eine Non-Profit-Charity in eine For-Profit-Struktur überführt werden darf, schafft Präzedenz für die gesamte KI-Branche.
Der Zivilprozess Musk vs. OpenAI/Altman/Brockman/Microsoft startete am 28. April in Oakland mit Eröffnungsplädoyers. Vorsitzende Richterin: Yvonne Gonzalez Rogers (U.S. District Court Northern District of California). Wichtig zu wissen: Die Jury entscheidet nur in der Liability-Phase und nur beratend (advisory). Das endgültige Urteil fällt die Richterin.
Microsoft ist mitbeklagt wegen «aiding and abetting» eines angeblichen Charity-Bruchs. Microsofts Verteidigung: Statute of Limitations ist abgelaufen – plus ein Tweet von Musk aus 2020, der die heutige Klage selbst widerlegt. Pikant: Während der Verhandlung erschien Altman virtuell beim AWS-Launch-Event, an dem genau die OpenAI-Bedrock-Integration angekündigt wurde, die Microsofts Exklusivität gerade erst aufgehoben hat (siehe separate Story).
Musk auf der Zeugenbank:
I have extreme concerns over AI. We don't want to have a Terminator outcome.
OpenAI-Anwalt William Savitt im Eröffnungsstatement:
We are here because Mr. Musk didn't get his way at OpenAI. He quit, saying they would fail for sure. But my clients had the nerve to go on and succeed without him.
Musk gab nach eigenen Angaben mindestens 44 Mio. Dollar an OpenAI in den ersten Jahren. OpenAI nennt 38 Mio. bis zu Musks Austritt 2018. Der Unterschied ist juristisch kaum relevant – wichtiger ist die Frage, ob OpenAI als Non-Profit gegründet wurde mit dem expliziten Versprechen, nicht in eine For-Profit-Struktur überzugehen.
Eine Verurteilung – sprich: Rückwandlung der For-Profit-Tochter – würde den geplanten OpenAI-IPO im Oktober 2026 torpedieren. Folgen für die globale KI-Bewertungslandschaft sind absehbar. Schweizer Family Offices und institutionelle Investoren mit Pre-IPO-Positionen sollten ihre Risk-Map aktualisieren.
Für die Schweizer Stiftungs-Praxis im KI-Sektor – Apertus-Initiative, Swiss AI Initiative – schafft das Urteil potenziellen Präzedenz: Wie weit reicht die Bindungswirkung einer Non-Profit-Mission, wenn das Projekt Erfolg hat? Die Antwort wird kommen, sobald die Liability-Phase vor dem 21. Mai abgeschlossen ist.
Auch wenn der Prozess als «Musk-Show» abgetan wird – die juristische Frage, ob eine Non-Profit-Charity in eine For-Profit-Struktur überführt werden darf, schafft Präzedenz für die gesamte KI-Branche.

Eine Beobachter-Recherche von Otto Hostettler und Lukas Lippert deckt auf: Rund 100 ETH- und EPFL-Wissenschaftler warnten das Schweizer Parlament im Sommer 2025 vor «zu strengen» KI-Gesetzen. Ihre Hochschulen erhalten Millionen von Meta, Google und ByteDance.
Akademisches Lobbying gegen Schweizer KI-Regulierung kommt von Forschern, deren Hochschulen Millionen von genau jenen Konzernen erhalten, die zu regulieren sind. Eine Story, die Schweizer Politik und Forschungs-Community gleichermassen beschäftigt.

Google hat einen Vertrag mit dem US-Verteidigungsministerium unterzeichnet, der Gemini für klassifizierte Militäraufgaben freigibt – einen Tag, nachdem über 580 Mitarbeitende in einem offenen Brief an Sundar Pichai genau das ablehnten. Der Vertrag spiegelt die Konditionen, die Anthropic im Februar abgelehnt hatte.
Mit Googles Pentagon-Deal ist die «AI for Good»-Selbstbeschränkung der grossen US-Labs faktisch beendet – ausser bei Anthropic. Schweizer Compliance-Verantwortliche bekommen damit ein neues Differenzierungsmerkmal bei der Provider-Wahl.

Der zweite und voraussichtlich entscheidende Trilog zum Digital Omnibus on AI tagt heute in Strassburg. Konsens steht bei den fixen Stichtagen 2. Dezember 2027 (Hochrisiko Annex III) und 2. August 2028 (eingebettete KI Annex I). Streitpunkte: Watermarking-Frist, Annex-I-Verlagerung, AI-Office-Inspektionen.
Die fixen EU-Stichtage stehen, aber Watermarking, Sektor-Recht und AI-Literacy bleiben offene Streitpunkte – Schweizer Anbieter im EU-Markt sollten ihre Compliance-Roadmap auf 2027/2028 ausrichten.