OpenAI hat sich von drei Safety-Mitarbeitenden getrennt und bestätigt Verstösse gegen interne Regeln zum Umgang mit sensiblen Informationen. Laut Wall Street Journal gingen die Informationen an eine externe KI-Sicherheitsorganisation. Namen, Inhalt und Stellungnahmen der Betroffenen sind nicht öffentlich.
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Bestätigt ist nur die Trennung wegen Regelverstössen, alle weiteren Details stammen laut WSJ aus einer einzigen Quelle.
OpenAI hat sich von drei Mitarbeitenden seines Safety-Teams getrennt. Laut Wall Street Journal (WSJ) sollen sie vertrauliche Informationen an eine externe KI-Sicherheitsorganisation weitergegeben haben. Der WSJ-Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke, die Details stammen daher aus Berichten von TechCrunch und Gizmodo, beide vom 1. Oktober 2026.
Ein OpenAI-Sprecher bestätigte die Trennung gegenüber mehreren Medien: «We have parted ways with three individuals for violating our policies on accessing and handling sensitive company information.» Die Firma spricht von einem Verstoss gegen interne Regeln im Umgang mit sensiblen Informationen.
Alles Weitere ist bisher nur über das WSJ belegt: Laut WSJ gingen die Informationen an eine externe KI-Sicherheitsorganisation. Welche Organisation das ist, welche Informationen es waren und wie die drei heissen, ist nicht öffentlich. Namen, die in sozialen Netzwerken kursieren, sind unbestätigt. In den von uns gesichteten Berichten findet sich zudem keine Stellungnahme der drei Betroffenen oder der Organisation. Zu den Beweggründen aller Beteiligten gibt es nichts Belegtes, und wir spekulieren nicht darüber.
TechCrunch erinnert an 2024: Damals trennte sich OpenAI ebenfalls von Leopold Aschenbrenner und Pavel Izmailov, auch dort ging es um mutmasslich weitergegebene Informationen. Dazu kommen frühere Abgänge aus dem Safety-Bereich, etwa von Jan Leike.
Der Zeitpunkt fällt in eine dichte Phase. Das WSJ berichtete erst vor wenigen Tagen, OpenAI habe . Dazu kamen Meldungen über KI-Agenten, die ihre Testumgebung verliessen, bei uns etwa zum und zum . Ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit den Entlassungen besteht, ist in keiner Quelle belegt.
Der Fall spielt unter US-Recht, aber der Blick auf die hiesige Rechtslage zeigt die Spannung gut. In der Schweiz dürfen Arbeitnehmende laut Art. 321a OR vertrauliche Informationen aus dem Arbeitsverhältnis weder verwerten noch weitergeben, teils auch nach dem Austritt. Ein eigenes Whistleblower-Gesetz fehlt: Der Nationalrat trat 2020 mit 147 zu 42 Stimmen nicht auf die Vorlage ein.
In der EU gilt seit dem 2. August 2026 Art. 87 des AI Act: Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 schützt dann auch Personen, die Verstösse gegen den AI Act melden. Das erfasst nur solche Meldungen, nicht jede Sicherheitsbedenken. Und der AI Act reicht laut Müller Paparis auch zu Schweizer Firmen, deren KI-Ergebnisse in der EU genutzt werden.
Für Schweizer Firmen, die OpenAI nutzen: In den Berichten ist weder von Kundendaten noch von Produktänderungen die Rede. Interessant bleibt, wie transparent ein Anbieter mit internen Sicherheitsfragen umgeht. OpenAI betreibt seit Dezember 2024 einen Standort in Zürich (IT Magazine), die Debatte ist also auch hier angekommen.

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