Auf neuen Android-Geräten in der Schweiz fällt der Auswahlbildschirm für die Suchmaschine weg – Google Search ist neu automatisch gesetzt. Die Wettbewerbskommission WEKO hat deshalb eine Vorabklärung eröffnet. Denn im EWR bleibt die Auswahl bestehen.
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Eine unscheinbare Voreinstellung wird zum Kartellfall: Weil Google Schweizer Android-Nutzer anders behandelt als jene im EWR, prüft die WEKO, ob das den Wettbewerb unzulässig behindert.
Kennst du den Bildschirm, der beim Einrichten eines neuen Android-Handys fragt, welche Suchmaschine du standardmässig nutzen willst? In der Schweiz ist er verschwunden. Google hat den sogenannten «Choice Screen» hierzulande abgeschafft – und die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat deshalb am 14. Juli eine Vorabklärung eröffnet.
Der Choice Screen taucht bei der Ersteinrichtung eines neuen Geräts auf und lässt dich deine bevorzugte Suchmaschine wählen. Genau diese Funktion hat Google für Schweizer Nutzer entfernt. Die Folge: Google Search ist neu automatisch als Standard gesetzt, ganz ohne Auswahl.
Klingt nach einer Kleinigkeit? Ist es in digitalen Märkten aber nicht. Voreinstellungen entscheiden in der Praxis, welches Angebot die meisten Menschen nutzen – kaum jemand ändert die Standardsuche später wieder. Genau darum drehen sich die Bedenken der Wettbewerbshüter.
Die WEKO argumentiert, dass solche Standardeinstellungen zu Abschottungseffekten führen. Fällt die Auswahl weg, sinkt die Sichtbarkeit konkurrierender Suchmaschinen – und die Hürde, überhaupt in den Markt einzutreten, steigt. Kurz gesagt: Wer gar nicht erst gefragt wird, bleibt bei Google. Das könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter und weiterer digitaler Dienste beeinträchtigen.
Eine Vorabklärung ist dabei die Vorstufe zu einer formellen Untersuchung. Sie soll klären, ob überhaupt Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Es ist also noch kein Urteil, sondern ein erstes Hinsehen.
Der eigentliche Zündstoff liegt im Vergleich mit dem Ausland: Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bleibt der Choice Screen bestehen, in der Schweiz nicht. Damit werden Schweizer Nutzer anders behandelt als jene im EWR – obwohl die Wettbewerbsbedingungen laut WEKO vergleichbar sind.
Für dich als Android-Nutzer bedeutet das konkret: Bei einem neuen Gerät bekommst du die Wahl nicht mehr aktiv vorgelegt. Ändern kannst du die Standardsuche zwar weiterhin manuell in den Einstellungen – nur weist dich niemand mehr darauf hin.
Der Fall reiht sich in wachsenden Druck auf Google ein: Erst Anfang Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Milliardenbusse gegen den Konzern bestätigt, ebenfalls im Zusammenhang mit vorinstallierten Suchmaschinen und Apps. Und die WEKO deutet an, dass ihre Ergebnisse auch für ähnliche Praktiken bei anderen Mobilgeräten relevant sein könnten.
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