Deutschland hat entschieden, wer den AI Act durchsetzt: Seit dem 29. Juli bündelt das KI-MIG die KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur – vier Tage vor der nächsten EU-Frist. Die Schweiz geht derweil einen ganz anderen Weg.
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Die Bundesnetzagentur ist neu Deutschlands zentrale KI-Aufsicht mit Bussgeldern bis 35 Millionen Euro – für Schweizer Firmen mit EU-Geschäft der wichtigste neue Ansprechpartner, während die eigene Vernehmlassung erst Ende 2026 kommt.
Deutschland hat die wichtigste offene Frage der KI-Regulierung beantwortet: Wer setzt die EU-KI-Verordnung (AI Act) eigentlich durch? Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von Künstlicher Intelligenz (KI-MIG) in Kraft – und macht die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsicht. Der Zeitpunkt ist knapp gewählt: nur vier Tage bevor am 2. August die nächste Stufe des AI Acts greift, mit Pflichten für Hochrisiko-Systeme und der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
Die Bundesnetzagentur agiert künftig gleich in mehreren Funktionen: als zentrale Marktüberwachungsbehörde, als nationale Anlaufstelle, als offizielle Beschwerdestelle für Verstösse und als Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, das KI-Wissen für andere Behörden bündelt. Sie überwacht unter anderem verbotene KI-Praktiken, Transparenzpflichten und Hochrisiko-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, kritischer Infrastruktur oder Bildung. Der Rahmen ist happig: Der AI Act sieht Bussgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Behördenpräsident Klaus Müller verspricht laut Heise, neben Sicherheit und Grundrechtsschutz auch das KI-Ökosystem anzutreiben – mit einem KI-Reallabor, in dem vor allem kleinere Firmen ihre Systeme unter Aufsicht testen können, und einem Service-Desk samt Online-Tool zur Einschätzung der Risikoklasse.
Deutschland setzt dabei auf ein Hybridmodell statt auf eine Superbehörde: Wo es bereits Fachaufsichten gibt, bleiben sie zuständig. Die überwacht gemäss eigener Mitteilung künftig die KI-Systeme von Banken und Versicherern, auch Landesmedienanstalten und bestehende Produktaufsichten behalten ihre Bereiche. Die Bundesnetzagentur übernimmt alles, was bisher keine Aufsicht hatte – und koordiniert das Ganze.
Die Schweiz verfolgt das Gegenmodell: keine zentrale KI-Behörde, sondern ein sektorieller Ansatz. Laut BAKOM soll das EJPD erst bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Europarats-KI-Konvention erarbeiten. Konkret heisst das: Wenn du mit deiner Firma KI-Produkte nach Deutschland oder in die EU bringst, ist die Bundesnetzagentur ab sofort deine wichtigste Ansprechpartnerin – denn der AI Act gilt auch für Anbieter aus Drittstaaten, wie die EU ihre KI-Regeln generell konsequent ausbaut. Ob Schweizer Anbieter auch Zugang zu den deutschen Reallaboren erhalten, ist noch offen. Klar ist: Während Berlin jetzt vollzieht, formuliert Bern noch.
OpenAI hat sein Eingeständnis zum Hugging-Face-Einbruch nachgeschärft: Die ausgebrochenen Modelle nutzten öffentlich exponierte Zugangsdaten und kompromittierten vier Konten bei vier weiteren Diensten. Hugging Face rekonstruierte rund 17'600 Angreifer-Aktionen in viereinhalb Tagen – der Agent wollte damit bloss die Lösungen seines eigenen Tests stehlen.