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US-Gericht: Pentagon-Blacklist gegen Anthropic war Vergeltung

Eine Bundesrichterin in San Francisco erklärt die Einstufung von Anthropic als «Lieferketten-Risiko» für rechtswidrig – sie sei Vergeltung für die Kritik des KI-Labors an der Regierung. Formal bleibt Anthropic vorerst auf der Liste, weil ein zweites Verfahren in Washington noch läuft.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
GRÜNDER & ENTWICKLER
29. AUGUST 2026
3 MIN. LESEZEIT
Illustration eines Gerichtssaals mit Richterhammer, Gesetzbüchern und Waage der Justitia, kinewsletter.ch Stil
Illustration eines Gerichtssaals mit Richterhammer, Gesetzbüchern und Waage der Justitia, kinewsletter.ch Stil
INHALT
01Ein Exempel, kein Sicherheitsrisiko02Zwei Klagen, zwei Gerichte, ein Restrisiko03Abhängigkeit als Eckwert Nummer eins
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Wer KI-Systeme beschafft, kauft immer auch das politische Risiko des Anbieterlandes mit ein.

Eine US-Bundesrichterin in San Francisco hat am Donnerstagabend entschieden, dass das amerikanische Verteidigungsministerium Anthropic rechtswidrig als «Lieferketten-Risiko» eingestuft hat. In ihrem 59-seitigen Urteil hält Richterin Rita Lin fest, die Einstufung sei Vergeltung für die öffentliche Kritik des KI-Labors an der Regierung gewesen – und damit ein Verstoss gegen den First Amendment, den Meinungsfreiheits-Artikel der US-Verfassung. Laut TechCrunch nannte sie den Entscheid zudem willkürlich und sah auch das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Ein Exempel, kein Sicherheitsrisiko

Angefangen hat alles mit einer Grenze, die Anthropic nicht überschreiten wollte: Das Unternehmen verlangte Garantien, dass Claude weder für vollautonome Waffen noch für die Massenüberwachung von US-Bürgern eingesetzt wird. Das Ministerium – seit der Umbenennung von 2025 offiziell «Department of War» – wollte uneingeschränkte Nutzungsrechte für «alle rechtmässigen Zwecke». Der Streit eskalierte im Februar, Anfang März folgte die formelle Einstufung. Anthropic wurde damit gemäss CNBC zur ersten US-Firma überhaupt, die öffentlich so etikettiert wurde – ein Label, das sonst ausländischen Gegnern vorbehalten ist. Rüstungslieferanten mussten fortan bestätigen, keine Anthropic-Modelle einzusetzen, und Präsident Trump wies alle Bundesbehörden an, die Nutzung von Claude zu stoppen.

Für Lin trug diese Begründung nicht. Die Massnahmen seien darauf angelegt gewesen, ein «öffentliches Exempel» an Anthropic zu statuieren – nicht auf einem belegbaren Verdacht, das Unternehmen könnte seine Modelle sabotieren.

Weder die Verfassung noch das von den Beklagten angerufene Bundesgesetz erlaubt es ihnen, umfassende Strafmassnahmen zu verhängen, die im Kern auf Anthropics Kritik an den Ansichten der Regierung beruhen.

So steht es in der Urteilsverfügung – übereinstimmend zitiert von CNBC und der Nachrichtenagentur AP, hier aus dem Englischen übersetzt.

Zwei Klagen, zwei Gerichte, ein Restrisiko

Weil sich das Ministerium auf zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützte, musste Anthropic im März doppelt klagen: in San Francisco und in Washington. Das Verfahren in der Hauptstadt läuft weiter – formal bleibt das Unternehmen bis zu dessen Abschluss auf der Liste. Laut AP dürfte die Regierung das Urteil zudem anfechten. «Wir begrüssen den Entscheid des Gerichts, dass diese Einstufung rechtswidrig war», teilte ein Anthropic-Sprecher CNBC mit; man wolle weiterhin produktiv mit der Regierung zusammenarbeiten. Ein eigenes Statement im Newsroom veröffentlichte das Unternehmen nicht. Das Timing ist trotzdem günstig: Anthropic steuert im Herbst auf einen Börsengang zu.

Abhängigkeit als Eckwert Nummer eins

Für die Schweiz ist das mehr als eine amerikanische Politanekdote. Die Bundeskanzlei hat Ende 2025 Weisungen zur digitalen Souveränität erlassen, die für die gesamte zentrale Bundesverwaltung gelten. Der erste ihrer sechs strategischen Eckwerte: Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Technologien sollen vermieden oder zumindest bewusst kontrolliert werden. Der Fall Anthropic zeigt, wie schnell so eine Abhängigkeit zuschnappt – nicht wegen eines Ausfalls oder eines Preissprungs, sondern weil ein Anbieter im eigenen Heimatland politisch unter Beschuss gerät. Wenn du KI beschaffst, gehört diese Frage auf die Checkliste: Was passiert mit deinem Stack, wenn dein Anbieter über Nacht auf einer Liste landet?

Quellen

Anthropic gets its first court win over the Pentagon's supply-chain risk label (TechCrunch)↗ EXTERNER LINKJudge blocks Pentagon blacklist of Anthropic as supply chain risk (CNBC)↗ EXTERNER LINKJudge says Pentagon's measures against Anthropic were 'illegal and baseless' (NPR/AP)↗ EXTERNER LINKJudge rules the Pentagon's supply chain risk label for Anthropic unlawful (CNN)↗ EXTERNER LINKFederal Judge Rules Pentagon's Designation Of Anthropic As A Supply Chain Risk Is Unlawful (Forbes)↗ EXTERNER LINKU.S. court rules Pentagon's blacklisting of Anthropic was unlawful (The Decoder)↗ EXTERNER LINKPentagon-Streit: Etappensieg für Anthropic (inside-it.ch)↗ EXTERNER LINKAnthropic PBC v. U.S. Department of War, 3:26-cv-01996 (CourtListener)↗ EXTERNER LINKIt's official: The Pentagon has labeled Anthropic a supply-chain risk (TechCrunch, März 2026)↗ EXTERNER LINKW012 – Weisungen für die digitale Souveränität in der Bundesverwaltung (Bundeskanzlei)↗ EXTERNER LINK
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