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US-Berufungsgericht: Perplexitys Shopping-Agent darf zurück auf Amazon

Ein US-Berufungsgericht hat das Verbot gekippt, das Perplexitys KI-Agenten seit März das Einkaufen auf Amazon untersagte. Die Begründung hat es in sich: Rechtlich greifen die Nutzer auf Amazon zu, nicht Perplexity — Amazons Hacking-Vorwurf dürfte damit scheitern. Entschieden ist der Prozess aber noch nicht.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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6. AUGUST 2026
2 MIN. LESEZEIT
Illustration eines elektroblauen Einkaufswagens voller Pakete auf einem Gerichtstisch neben Richterhammer und Gesetzesbüchern, kinewsletter.ch Stil
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INHALT
01Der Nutzer klickt, nicht die KI02Aufgehoben heisst nicht gewonnen03Türöffner für Agentic Commerce
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Das erste US-Berufungsurteil zu KI-Agenten stellt klar: Ein Agent, der im Auftrag eines Nutzers einkauft, ist rechtlich der Nutzer — kein Hacker. Das öffnet die Tür für Agentic Commerce. Aufgehoben ist aber nur die einstweilige Verfügung: Der Hauptprozess läuft weiter, und Amazon kann den Supreme Court anrufen.

Ein US-Berufungsgericht hat am 4. August 2026 die einstweilige Verfügung aufgehoben, die Perplexitys KI-Agenten im Comet-Browser seit März das Einkaufen auf Amazon untersagte. Die Begründung des Ninth Circuit in Amazon v. Perplexity (Az. 26-1444): Nicht die KI-Firma greift auf Amazons Systeme zu, sondern die Nutzer selbst — der Agent ist nur ihr Werkzeug. Es ist das erste Urteil eines US-Bundesberufungsgerichts zur Frage, ob KI-Agenten im Auftrag von Nutzern fremde Plattformen nutzen dürfen.

Der Nutzer klickt, nicht die KI

Amazon stützte seine Klage auf den Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) — ein Anti-Hacking-Gesetz von 1986, das unerlaubten Zugriff auf fremde Computer verbietet und unter anderem einen Schaden von mindestens 5'000 US-Dollar pro Jahr voraussetzt. Der Vorwurf: Perplexitys Agent logge sich in Kundenkonten ein, bestelle dort und tarne sich dabei als gewöhnlicher Chrome-Browser. Das Berufungsgericht sah es anders: Es sei der Nutzer, der Amazons Computer nutze — «mit Hilfe von Perplexitys KI-Agent», wie es im Urteil heisst. Amazons Hacking-Vorwurf dürfte damit scheitern; auch die Belege für einen irreparablen Schaden stufte das Gericht als schwach ein.

Aufgehoben heisst nicht gewonnen

Wichtig für die Einordnung: Gekippt ist nur die einstweilige Verfügung, nicht der Fall. Der Hauptprozess läuft vor dem Bundesgericht in San Francisco weiter, und Amazon kann eine Neuverhandlung beantragen oder den Supreme Court anrufen. «Wir sind weiterhin von unserem Fall überzeugt und prüfen die nächsten Schritte», liess Amazon laut Reuters ausrichten. Perplexity kontert: Man kämpfe weiter für das Recht der Nutzer, «jede KI zu wählen, die sie wollen».

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Türöffner für Agentic Commerce

Die Tragweite reicht weit über einen Streit zwischen zwei Firmen hinaus: Gilt ein Agent rechtlich als verlängerter Arm des Nutzers, verlieren Plattformen ihr schärfstes Werkzeug, um fremde Einkaufs-KIs auszusperren — und der Weg für Agentic Commerce, also einkaufende KI-Agenten, ist frei. Für Amazon steht dabei auch das Werbegeschäft auf dem Spiel, denn ein Agent, der schlicht das beste Angebot kauft, ignoriert gesponserte Platzierungen. Für dich heisst das: Lässt du einen Agenten wie Comet einkaufen, steht dem in den USA rechtlich vorerst nichts mehr im Weg. Und die Kehrseite hatten wir erst diese Woche im Artikel zur Haftung ausser Kontrolle geratener KI-Agenten: Wenn der Agent rechtlich der Nutzer ist, stellt sich die Frage umso schärfer, wer haftet, wenn er Mist baut.

Quellen

Ninth Circuit: Amazon.com Services, LLC v. Perplexity AI, Inc., No. 26-1444 — Opinion (Primärquelle)↗ EXTERNER LINKThe Decoder: US appeals court allows Perplexity's AI shopping agent back on Amazon↗ EXTERNER LINKPYMNTS: Appeals Court Overturns Ban on Perplexity AI Shopping Agents on Amazon↗ EXTERNER LINKThe Next Web: Court lets Perplexity's AI agent shop on Amazon, overturning a ban↗ EXTERNER LINK
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