Sony Music Publishing und Warner Chappell werfen Anthropic vor, Songtexte im grossen Stil per Torrent beschafft zu haben. Verklagt wird nicht nur die Firma, sondern auch CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann persönlich – gefordert werden bis zu 150'000 Dollar pro Werk.
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Nach dem 1,5-Milliarden-Vergleich mit Buchautoren zielt die Musikbranche jetzt auf Anthropics Gründer persönlich – und die Schweiz arbeitet parallel an einem Gesetz, das KI-Training ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbieten würde.
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben Anthropic verklagt – und zwar nicht nur das Unternehmen, sondern auch CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann persönlich. Die 48-seitige Klage wurde am Freitag, 28. August 2026, beim US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien eingereicht und wirft dem Claude-Hersteller «einen der grössten und dreistesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte» vor. Gefordert werden bis zu 150'000 US-Dollar pro verletztem Werk – bei «Zehntausenden» betroffenen Kompositionen ergibt das eine Summe im Milliardenbereich.
Dass eine Urheberrechtsklage die Firmengründer persönlich ins Visier nimmt, ist ungewöhnlich. Die Klageschrift, die zuerst von Music Business Worldwide veröffentlicht wurde, führt vier Anklagepunkte auf: direkte Urheberrechtsverletzung durch Torrenting gegen alle drei Beklagten, Beihilfe dazu gegen Amodei und Mann – und zwei weitere Punkte allein gegen Anthropic, darunter das Entfernen von Copyright-Kennzeichnungen. Dafür verlangen die Verlage zusätzlich bis zu 25'000 Dollar pro Fall. Sie beantragen einen Geschworenenprozess und eine vollständige Auskunft über Anthropics Trainingsdaten und Trainingsmethoden.
Hinter den beiden Namen im Rubrum stehen über 30 einzelne Verlagsgesellschaften. Genannt werden Songs wie Eye of the Tiger, Livin' On a Prayer, Hallelujah oder Taylor Swifts Paper Rings. Damit prozessieren nun die Verlagsarme aller drei grossen Musikkonzerne gegen den Claude-Hersteller.
Die Klage baut auf einem Verfahren auf, das Anthropic bereits 1,5 Milliarden Dollar gekostet hat. In Bartz v. Anthropic entschied ein Richter am selben Gericht, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken zulässig sein kann – die Beschaffung per Piraterie aber nicht. Er nannte Anthropics Vorgehen «schlicht Piraterie, aber in gewaltigem Massstab». Anthropic zahlte daraufhin die höchste Urheberrechts-Vergleichssumme der US-Geschichte.
Genau diese Feststellungen recyceln die Musikverlage jetzt. Laut Klageschrift lud Mann im Juni 2021 mindestens fünf Millionen raubkopierte Bücher per BitTorrent von der Piratenbibliothek Library Genesis herunter, im Juli 2022 kamen mindestens zwei weitere Millionen vom Pirate Library Mirror dazu. In diesen Büchern, so das Argument, steckten auch Songtexte und Notenblätter. Aus internen Dokumenten, die im Bartz-Verfahren offengelegt wurden, zitieren die Anwälte Manns eigene Einschätzung der Quelle: «sketchy AF».
Der zweite Strang der Klage betrifft nicht die Beschaffung, sondern die Ausgabe. Anthropic soll Songtexte direkt von lizenzierten Lyrics-Portalen wie MusixMatch und LyricFind abgegriffen haben – und Claude gebe sie auf Nachfrage wortwörtlich wieder aus. Die Schutzmechanismen, die Anthropic nach früheren Klagen eingebaut hat, seien «leicht zu umgehen, indem man Claude einfach neu promptet», heisst es in der Klageschrift.
Für dich als Claude-Nutzerin oder -Nutzer ändert das vorerst nichts: Es geht um Schadenersatz und Offenlegung, nicht um eine Abschaltung. Anthropic hat sich zur Klage bislang nicht geäussert – weder gegenüber TechCrunch noch gegenüber Axios, Engadget oder Gizmodo.
Die Schweiz ist näher dran, als es scheint. Anthropic betreibt seit Februar 2025 eine Niederlassung in Zürich – nach London und Dublin der dritte europäische Standort, geleitet vom früheren Google-DeepMind-Forscher Neil Houlsby.
Und rechtlich bewegt sich etwas. Die Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» von Ständerätin Petra Gössi wurde am 11. Dezember 2025 an den Bundesrat überwiesen. Sie verlangt eine Klarstellung im Urheberrechtsgesetz: Die Zustimmung der Rechteinhaber soll nötig sein, wenn Werke für generative KI ausgelesen und verarbeitet werden – und Schweizer Recht soll gelten, wenn solche Angebote hierzulande verfügbar sind. Was in Kalifornien vor Geschworenen ausgefochten wird, entscheidet sich hier also im Gesetzgebungsprozess.
Wie hoch die Verlage pokern, zeigt eine Passage der Klageschrift: 1,5 Milliarden Dollar seien «offensichtlich kein Vergleich, der abschreckt» – für ein Unternehmen, dessen Bewertung die Anwälte unter Berufung auf einen Forbes-Bericht mit zwei Billionen Dollar beziffern.

Debian hat abgestimmt: Generative KI ist im Projekt weder verboten noch empfohlen. Entscheidend ist die neue Verantwortungsregel – wer KI-Output einreicht, haftet vollständig dafür. Der Siegertext setzte sich mit nur 55 Stimmen Vorsprung durch.