Die MPA und ByteDance unterzeichnen einen gemeinsamen Rahmen zum Schutz von Filmrechten in den KI-Modellen Seedance und Seedream – sechs Monate nach der Unterlassungsaufforderung. Was genau drinsteht, sagt keine der beiden Seiten.
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Hollywood verhandelt jetzt, statt nur zu klagen. Ein MoU ohne offengelegte Leitplanken ersetzt aber weder ein Urteil noch eine Lizenz – und in der Schweiz fehlt bis heute beides.
Die Motion Picture Association (MPA) und ByteDance haben am Montag, 17. August 2026, ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet – einen gemeinsamen Rahmen, der das geistige Eigentum der Film- und TV-Branche in ByteDances generativen KI-Modellen schützen soll. Betroffen sind Seedance (Video) und Seedream (Bild), also die Modelle hinter den KI-Funktionen von TikTok, CapCut und Dreamina. Hinter der MPA stehen sieben Studios, darunter Disney, Netflix, Universal und Warner Bros. Discovery.
Sechs Monate zuvor klang das noch ganz anders. Im Februar schickte die MPA eine Unterlassungsaufforderung an ByteDance – Anlass war der Release von Seedance 2.0, mit dem Nutzer Clips mit den Gesichtern von Brad Pitt und Tom Cruise erzeugten. Einer davon ging viral. Die MPA warf dem Konzern damals vor, etabliertes Urheberrecht «in massivem Ausmass» zu missachten.
Danach begannen Gespräche. Laut der MPA-Mitteilung spiegeln die Releases von Seedance 2.5 und Seedream 5.0 Pro im Juli bereits «fortlaufende Fortschritte beim IP-Schutz». MPA-Chef Charles Rivkin spricht von «sinnvollen Leitplanken», ByteDance-Chefjurist John Rogovin von einem «wichtigen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit».
Ein MoU ist kein Urteil und keine Lizenz. Weder MPA noch ByteDance haben offengelegt, wie die Leitplanken technisch funktionieren – darauf weist The Next Web hin. Vor allem löst der Deal nur die eine Hälfte des Problems: die Outputs. Ein Modell so zu filtern, dass es Iron Man nicht mehr zeichnet, ist Ingenieursarbeit. Ob Studio-Material überhaupt fürs Training verwendet werden durfte, bleibt offen. Genau darüber streiten Disney, Universal und Warner Bros. seit 2025 vor Gericht mit Midjourney – ein Urteil steht aus. Und in München hat die GEMA Ende Juli .
Für dich als Kreative oder Filmschaffende hierzulande ist die Lage unbequem. Nach herrschender Meinung deckt das Ausschliesslichkeitsrecht im Urheberrechtsgesetz (URG) auch KI-Nutzungen ab – ein klärender Schweizer Gerichtsentscheid fehlt aber bis heute, wie «Die Volkswirtschaft» festhält. Bundesrat und das Institut für Geistiges Eigentum wollen 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen, gestützt auf die Motion Gössi. Diskutiert werden eine gesetzliche Schranke mit Vergütungspflicht oder eine kollektive Lizenzierung; ProLitteris lehnt vergütungsfreie Nutzung ausdrücklich ab. Für dein Gesicht gilt derweil der Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB.
Wer Schweizer Inhalte in der EU ausspielt, hat schon jetzt eine harte Pflicht: Seit dem 2. August 2026 ist der EU AI Act anwendbar. Artikel 50 verlangt, Deepfakes als künstlich erzeugt offenzulegen.
Anthropic entschärft seine umstrittene Speicherpflicht: Die 30 Tage bleiben, aber die Daten sollen künftig in der Cloud des Kunden liegen. Laut Reuters haben über 100 Kunden am System mitgebaut – Anthropic selbst hatte die Regel im eigenen Risk Report als «unpopulär» bezeichnet. Für Schweizer Firmen verschiebt sich damit die entscheidende Frage von «wie lange» zu «bei wem».