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Google zahlt 10 Millionen für die Mails einer toten Airline

100 Millionen Mitarbeiter-Mails, 500 Millionen Teams-Chats, 175'658 Personaldossiers: Google ersteigert die Daten der eingestellten Spirit Airlines fürs KI-Training. Das Gericht hat die Genehmigung vertagt.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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19. AUGUST 2026
4 MIN. LESEZEIT
Illustration eines Auktionshammers vor gestapelten Archivkisten mit Akten und einem verlassenen Flughafen-Check-in-Schalter, kinewsletter.ch Stil
Illustration eines Auktionshammers vor gestapelten Archivkisten mit Akten und einem verlassenen Flughafen-Check-in-Schalter, kinewsletter.ch Stil
INHALT
01Was zehn Millionen Dollar heute kaufen02Der Käufer sucht sich den Anonymisierer selbst aus03Warum Firmenarchive wertvoller sind als das offene Web04In Bern wurde genau das schon einmal gestoppt05Wenn dein Anbieter stirbt, entscheidet das Konkursamt
INHALT
01Was zehn Millionen Dollar heute kaufen02Der Käufer sucht sich den Anonymisierer selbst aus03Warum Firmenarchive wertvoller sind als das offene Web04In Bern wurde genau das schon einmal gestoppt05Wenn dein Anbieter stirbt, entscheidet das Konkursamt
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Wenn eine Firma stirbt, wird ihr Datenbestand zur Handelsware – und «anonymisiert» heisst nicht, was es verspricht: Google wählt und bezahlt den Anonymisierer selbst, und der Vertrag verlangt ausdrücklich, dass die Verknüpfungen zwischen den Datensätzen erhalten bleiben.

Google hat am 14. August 2026 eine Konkursauktion für die internen Daten der eingestellten Spirit Airlines gewonnen und zahlt dafür 10 Millionen US-Dollar. Im Paket: rund 100 Millionen Mitarbeiter-E-Mails, 500 Millionen Microsoft-Teams-Nachrichten und 175'658 Personaldatensätze, die bis August 1986 zurückreichen. Google will damit seine KI-Modelle trainieren. Genehmigt ist der Deal aber noch nicht: Das zuständige US-Konkursgericht in New York hat die Anhörung nach dem Einspruch der Flugbegleiter-Gewerkschaft auf den 9. September vertagt.

Was zehn Millionen Dollar heute kaufen

Die Vermögensliste im Gerichtsdokument liest sich wie der Nachlass eines ganzen Unternehmens:

  • 100 Millionen E-Mails aus 80'000 Postfächern, dazu 17 Millionen OneDrive- und 20,5 Millionen SharePoint-Dateien
  • 516 Code-Repositories mit rund 30 Millionen Zeilen Programmcode und 372'585 Commits
  • 175'658 Personaldatensätze, 3'426'618 Lohnabrechnungen und 148'018 Steuerformulare von Mitarbeitenden
  • 7'510'221'520 Transaktionsdatensätze, zurück bis Mai 2008

Nicht im Paket sind die Passagierdaten: 97,5 Millionen Kundenprofile und 50,2 Millionen Free-Spirit-Konten bleiben in der Konkursmasse. Der Haken: Laut Kaufvertrag darf die Masse ihre Kundenliste weiterhin an Käufer aus der Reise- und Hotelbranche verkaufen. Die Passagiere wurden nicht geschützt, sondern nur separat verpackt.

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Der Käufer sucht sich den Anonymisierer selbst aus

Alle Beteiligten stützen sich auf ein Wort: de-identifiziert. «Wir werden keinerlei persönliche Informationen aus diesem Datensatz erhalten», sagte ein Google-Sprecher gegenüber Axios; die Daten würden vorher «von einem Dritten rigoros von allen personenbezogenen Angaben gesäubert».

Ein Blick in den Kaufvertrag relativiert das. Der Dienstleister, der säubert, muss für den Käufer «akzeptabel oder von ihm bezeichnet» sein – Google wählt ihn also selbst aus, und Google zahlt ihn, zusätzlich zu den 10 Millionen. Prüfen darf Google den Prozess auch: Massstab ist eine für Google «angemessen zufriedenstellende» Bereinigung.

Der heikelste Satz steht in den Bedingungen: Die Anonymisierung muss die «referenzielle Integrität über den gesamten Datensatz hinweg» erhalten. Übersetzt heisst das, die Verknüpfungen bleiben bestehen. Eine pseudonyme Person lässt sich weiterhin von einer E-Mail über ein IT-Ticket und einen Code-Commit bis zum Lohndatensatz verfolgen. Genau das macht das Archiv fürs KI-Training wertvoll – und genau das macht jede Anonymisierung fragil.

«This is outrageous!» – Sara Nelson, internationale Präsidentin der Flugbegleiter-Gewerkschaft AFA-CWA, gegenüber Forbes

Die Gewerkschaft, die über 5'500 Spirit-Flugbegleiterinnen vertritt, hat Einspruch eingelegt: Bei einer Gruppe dieser Grösse liessen sich Informationen über einzelne Personen oder kleine Teams womöglich rekonstruieren.

Warum Firmenarchive wertvoller sind als das offene Web

Warum ausgerechnet eine Fluglinie? Weil das offene Web als Trainingsmaterial weitgehend abgegrast ist – und weil in Firmenarchiven etwas steckt, das gescrapte Webtexte nicht liefern: die Kette der Entscheidungen. Eine Buchung, die Mails dazu, das Ticket im IT-System, der Commit danach, das operative Resultat. KI-Agenten, die mehrstufige Arbeit erledigen sollen, brauchen genau solche Ketten.

Wie umkämpft das Material ist, zeigt der Auktionsverlauf, den Business Insider aus den Akten rekonstruiert hat: Google startete bei 5 Millionen, die KI-Datenfirma Mercor konterte mit 5,2 Millionen – und bot 7 Millionen, falls sie die Rohdaten zuerst bekäme und selbst anonymisieren dürfte. Google schloss mit 10 Millionen ab. Mercor bleibt mit 7,5 Millionen der Ersatzkäufer, falls der Richter Nein sagt.

In Bern wurde genau das schon einmal gestoppt

Und in der Schweiz? Ein solcher Verkauf wäre hier deutlich schwieriger. 2021 ging die Stiftung hinter der Impfplattform meineimpfungen.ch konkurs; in der Masse lagen besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Das Konkursamt Bern-Mittelland plante einen Freihandverkauf an ein privates Unternehmen. Der EDÖB wies das Amt im Mai 2022 an, davon abzusehen und die Daten zu vernichten – das Konkursamt akzeptierte.

Drei Hebel greifen hierzulande:

  • Art. 328b OR erlaubt die Bearbeitung von Arbeitnehmerdaten nur, soweit sie die Eignung fürs Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Vertragsdurchführung nötig sind. Ein Weiterverkauf ist davon nicht gedeckt.
  • Art. 6 Abs. 3 DSG bindet jede Bearbeitung an den ursprünglichen, erkennbaren Zweck. «Arbeitsvertrag» und «KI-Training bei einem Tech-Konzern» sind kaum derselbe Zweck.
  • Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hält fest: Personendaten, die keinen Aktivposten in der Konkursmasse darstellen – ausdrücklich genannt sind die Daten der Mitarbeitenden –, müssen vor einer Verwertung unwiderruflich gelöscht werden.

Ein «Dateneigentum» kennt das Schweizer Recht nicht; seit August 2021 regelt Art. 242b SchKG immerhin den Zugang zu Daten im Konkurs.

Wenn dein Anbieter stirbt, entscheidet das Konkursamt

Praktisch heisst das für dich: Geht dein Cloud-, SaaS- oder Buchhaltungsanbieter konkurs, entscheidet nicht mehr dessen Datenschutzerklärung, sondern die Konkursverwaltung. Art. 242b SchKG hilft nur, wenn du eine vor der Konkurseröffnung begründete Grundlage für die Herausgabe hast. Wer das ernst nimmt, schreibt heute Exit- und Datenherausgabeklauseln in den Vertrag, hält eigene Backups vor und prüft bei kritischen Systemen ein Daten-Escrow. Rein vertragliche Zusagen laufen ins Leere, wenn beim Anbieter niemand mehr arbeitet.

Die grössere Frage wird am 9. September in New York verhandelt: Wer prüft eigentlich eine Anonymisierung, die der Käufer ausgesucht, bezahlt und selbst abgenommen hat?

Quellen

Notice of Auction Results, Doc 1463, US Bankruptcy Court SDNY (14.08.2026)↗ EXTERNER LINKSpirit Bankruptcy: Objection to Sale of Your Data – AFA-CWA (18.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle wins bankruptcy auction for Spirit Airlines emails, chats, documents – Axios (17.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle's 'Outrageous' Plan To Train AI Using Spirit Airlines' Data – Forbes (18.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle buys Spirit Airlines data for AI model development – Business Insider (17.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle picked and paid for the firm anonymising the data – TNW (18.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle is paying $10 million for Spirit Airlines' emails and data to train AI – Quartz (18.08.2026)↗ EXTERNER LINKGoogle buys Spirit Airlines data for AI training – Tom's Hardware (18.08.2026)↗ EXTERNER LINKErgänzung zur Medienmitteilung zu meineimpfungen.ch – EDÖB (2022)↗ EXTERNER LINKComputerverkauf durch ein Konkursamt – Datenschutzbeauftragte Kanton Zürich↗ EXTERNER LINKBundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 242b↗ EXTERNER LINKObligationenrecht, Art. 328b↗ EXTERNER LINK
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