Das Landgericht München I hat der GEMA im Prozess gegen den KI-Musikdienst Suno weitgehend recht gegeben: Wer geschützte Songs für das KI-Training nutzt und zum Verwechseln ähnlich wieder ausgibt, braucht eine Lizenz. Suno muss Auskunft erteilen und Schadenersatz leisten – und prüft die Berufung.
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Zum ersten Mal schreibt ein europäisches Gericht eine Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI fest – und macht den Anbieter statt der Nutzer für kopierähnliche Outputs verantwortlich. Für Verwertungsgesellschaften wie GEMA und SUISA ist das der Hebel, um KI-Firmen an den Verhandlungstisch zu holen.
Freitagmorgen, Saal 270 im Münchner Justizpalast: Das Landgericht München I hat der GEMA im Urheberrechtsprozess gegen den KI-Musikdienst Suno weitgehend recht gegeben (Az. 42 O 763/25). Die deutsche Verwertungsgesellschaft hatte im Januar 2025 geklagt, weil Suno ihre Werke ohne Lizenz fürs KI-Training nutzte – exemplarisch ging es um sechs Hits, darunter «Atemlos», «Forever Young» und «Mambo No. 5».
Die 42. Zivilkammer kam zur Überzeugung, dass Suno die Songs per Stream-Ripping (dem Herunterladen von Audiospuren aus Streams) von YouTube bezogen und in seinen Modellen regelrecht gespeichert hat – die Generatoren gaben die Stücke auf einfache Prompts zum Verwechseln ähnlich wieder aus. Das sprengt die sogenannte Text-und-Data-Mining-Schranke, also die gesetzliche Ausnahme, die Datenanalyse für KI-Training erlaubt. Ergebnis: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts der öffentlichen Wiedergabe. Suno darf die sechs Werke nicht mehr verwechselbar nachahmen, muss Auskunft über die Einnahmen erteilen und Schadenersatz leisten.
Sunos Verteidigung, für die Outputs seien die promptenden Nutzer verantwortlich, liess das Gericht nicht gelten: Wer Trainingsdaten, Algorithmen und Architektur kontrolliert, trägt die Verantwortung. Bemerkenswert auch: Erstmals beurteilte ein europäisches Gericht das KI-Training in den USA – und kam zum Schluss, dass Suno selbst nach US-Recht eine Lizenz gebraucht hätte. GEMA-CEO Tobias Holzmüller:
«KI-Modelle, die auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhen, sind von der Rechtsordnung nicht geschützt.»
Es ist bereits der zweite GEMA-Erfolg gegen einen KI-Anbieter: Im November 2025 gewann sie vor derselben Kammer gegen OpenAI – damals ging es um Songtexte, jetzt erstmals um die Musik selbst.
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Suno widerspricht der Darstellung, wie seine Technologie funktioniere, und prüft «alle verfügbaren Optionen, einschliesslich einer Berufung». Das nötige Geld dafür hat die Firma: Laut heise sammelte sie erst im Juni 400 Millionen Dollar ein. Die endgültige Klärung, wo KI-Training endet und Urheberrechtsverletzung beginnt, dürfte erst der Europäische Gerichtshof liefern.
Falls du selbst komponierst: Die SUISA, das Schweizer Pendant zur GEMA, hat schon im März 2024 erklärt, dass ihr Repertoire nicht ohne Lizenz für KI-Training genutzt werden darf. In der Schweiz ist Text-und-Data-Mining ohnehin nur für die wissenschaftliche Forschung lizenzfrei – kommerzielle KI-Anbieter brauchen hierzulande also erst recht eine Lizenz. Das Münchner Urteil liefert den Verwertungsgesellschaften nun das erste europäische Präjudiz, um diese Forderung durchzusetzen.
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