Die argentinische Bundespolizei durchsuchte am 10. September in Quilmes das Haus eines Jugendlichen – ausgelöst durch einen Hinweis des FBI-Rechtsattachés an der US-Botschaft in Buenos Aires. Anlass waren Gespräche mit ChatGPT. Der Fall macht sichtbar, wie die Kette von der Chateingabe über Schlüsselwort-Alarm, IP-Adresse und E-Mail-Konto bis zur Wohnungstür funktioniert.
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Wer ChatGPT nutzt, tippt in ein System, das auf Bedrohungssignale gescannt wird – das steht so in den Richtlinien, nur gelesen hat sie kaum jemand.
Die argentinische Bundespolizei (PFA) hat am Donnerstag, 10. September 2026, in Quilmes bei Buenos Aires das Haus eines Jugendlichen durchsucht. Ausgelöst hatte die Aktion ein Hinweis des FBI-Rechtsattachés an der US-Botschaft in Argentinien: Der Minderjährige soll in Gesprächen mit ChatGPT beschrieben haben, wie er einen Anschlag auf seine Mitschüler vorbereiten könnte. Für dich als ChatGPT-Nutzer ist dabei weniger der Kriminalfall interessant als die Infrastruktur, die er sichtbar macht – Chats werden auf Bedrohungssignale geprüft, Treffer landen bei Strafverfolgungsbehörden, und die kommen über IP-Adresse und E-Mail-Konto bis zur Haustür. Grenzüberschreitend, vom FBI an eine ausländische Polizei.
Laut Polizeiquellen gegenüber Infobae begann die Ermittlung am 19. August mit einer Meldung des FBI-Rechtsattachés. Der Bericht bezog sich auf ein E-Mail-Konto, dessen Nutzer gegenüber ChatGPT die Absicht geäussert haben soll, an seiner Schule ein Attentat zu verüben – ursprünglich geplant für 2027, mit der erwogenen Möglichkeit, es vorzuziehen. Die Antiterror-Ermittlungseinheit der PFA arbeitete mit digitalen Recherchen und OSINT (der Auswertung offen zugänglicher Quellen), um den Nutzer zu identifizieren; über die IP-Adresse liess sich die Region Quilmes eingrenzen.
Zwischen dem Start der Ermittlung und der Durchsuchung lagen damit gut drei Wochen – der Buenos Aires Herald schreibt allerdings, die Razzia sei zwei Tage nach Eingang der Meldung erfolgt. Angeordnet wurde sie vom zuständigen Jugendgericht in Quilmes. Sichergestellt wurden unter anderem zwei Mobiltelefone sowie mehrere Ausrüstungsgegenstände. Der Vorwurf lautet «intimidación pública» (öffentliche Einschüchterung) – ein Tatvorwurf, kein Urteil. Der Jugendliche und seine Eltern wurden vorgeladen, haben bislang aber nicht ausgesagt. Seine Identität bleibt nach argentinischem Jugendrecht unter Verschluss.
Dass Gespräche zu Behörden gelangen können, ist kein Nebeneffekt, sondern der beabsichtigte Zweck solcher Systeme. In den Nutzungsrichtlinien von OpenAI (gültig seit dem 29. Oktober 2025) verbietet der Abschnitt «Protect people» ausdrücklich Drohungen und Einschüchterung sowie Terrorismus und Gewalt. Konkreter wird ein OpenAI-Blogpost vom 26. August 2025: Erkennt das Unternehmen Nutzer, die anderen schaden wollen, werden diese Gespräche in spezialisierte Prüf-Pipelines geleitet, wo ein kleines geschultes Team sie sichtet.
Stuft dieses Team einen Fall als unmittelbare Gefahr schwerer körperlicher Schädigung anderer ein, kann OpenAI ihn an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Fälle von Selbstgefährdung nimmt das Unternehmen davon ausdrücklich aus – aus Rücksicht auf die Privatsphäre.
Die Datenschutzerklärung sagt dasselbe in Juristendeutsch: Personendaten können an Behörden weitergegeben werden, unter anderem um die Sicherheit der Nutzer oder der Öffentlichkeit zu schützen.
Belastbar ist der Ablauf allerdings nur bis zu einem gewissen Punkt. Die Darstellung, das FBI habe die Chats über überwachte Schlüsselbegriffe entdeckt, stammt aus einem einzigen Interview: Alejandro de Mena, Rechtsassistent der Jugendstaatsanwaltschaft Quilmes Nr. 1, sagte das im Gespräch mit Radio Mitre. Welche Rolle OpenAI in dieser Kette technisch genau gespielt hat, dokumentiert keine der vorliegenden Quellen – das Unternehmen hat sich zum Fall nicht öffentlich geäussert. De Mena nennt auch den Grund für das eingespielte Vorgehen: Nach einer Häufung von Einschüchterungsfällen durch virale Internet-Challenges im März und April führte die Staatsanwaltschaft ein eigenes Protokoll ein.
Nutzt du ChatGPT von der Schweiz aus, ist gemäss OpenAIs Europa-Datenschutzerklärung (Stand 24. August 2026) OpenAI Ireland Limited verantwortlich – verarbeitet und gespeichert wird aber auch ausserhalb der Schweiz, unter anderem in den USA. Das ist grundsätzlich zulässig: Nach Art. 16 Abs. 1 DSG dürfen Personendaten ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dort ein angemessener Datenschutz besteht – sonst braucht es vertragliche Garantien wie Standarddatenschutzklauseln. Als Aufsichtsbehörde für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer nennt OpenAI in derselben Erklärung ausdrücklich den EDÖB.
Der EDÖB betont derweil, das Datenschutzgesetz sei technologieneutral formuliert und damit direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar. Daraus leitet er eine Transparenzpflicht ab: Wer mit einem Sprachmodell kommuniziert, hat das Recht zu erfahren, ob und wozu die eigenen Eingaben weiterverwendet werden. Genau da liegt der wunde Punkt dieses Falls. Die Weitergabe an Behörden steht in den Richtlinien – gelesen hat sie kaum jemand.

Anthropic-CEO Dario Amodei fordert in einem neuen Essay, das Tempo der KI-Entwicklung bewusst zu drosseln – und lässt ab sofort externe Prüfer mit Mitarbeiter-Zugang ins eigene Labor. Sam Altman und Elon Musk stimmten innert Stunden öffentlich zu. Kritiker sehen darin vor allem eine Strategie gegen Open Source.