Seit dem 14. August 2026 rollt Google eine neue Einstellung in der Gemini-App aus: Wer will, kann das sichtbare Funken-Symbol in der Ecke von KI-generierten Bildern, Videos und Musikstücken abschalten. Das unsichtbare SynthID-Wasserzeichen und die C2PA-Herkunftsdaten bleiben in jeder Datei eingebettet – und genau darauf kommt es rechtlich an.
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Der Schalter entfernt das Logo, nicht den Nachweis. Was die EU seit dem 2. August verlangt, ist die maschinenlesbare Markierung – und die bleibt drin.
Google lässt Nutzerinnen und Nutzer künftig selbst entscheiden, ob mit Gemini erzeugte Bilder, Videos und Songs ein sichtbares Wasserzeichen tragen. Die Einstellung heisst «Media Watermark», liegt in den Gemini-Einstellungen und wird seit dem 14. August 2026 schrittweise ausgerollt. Abgeschaltet wird dabei ausschliesslich das sichtbare Funken-Icon in der Bildecke: Das unsichtbare SynthID-Wasserzeichen und die C2PA-Herkunftsmetadaten bleiben laut Google in jeder erzeugten Datei eingebettet.
So findest du den Schalter: In der Web-Version führt das Zahnrad unten links zum neuen Bereich «Media watermark» mit den Optionen «On» und «Off». Voreingestellt bleibt «On» – du musst aktiv abschalten. Deine Wahl gilt dann für alle künftigen Generierungen, nicht rückwirkend für bereits erzeugte Dateien.
Betroffen sind laut Josh Woodward, Googles VP für Gemini, drei Modelle: Nano Banana für Bilder, Omni für Videos und Lyria für Musik. Verfügbar ist die Einstellung in der Gemini-App und im Video-Editor Flow, die Google-Suche soll folgen. Wie 9to5Google berichtet, ist die Option in Ländern gesperrt, in denen sichtbare KI-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist – welche Märkte das konkret sind, hat Google offengelassen.
Zwei Markierungen kannst du nicht wegklicken: SynthID, ein unsichtbares Muster, das direkt ins Pixel- beziehungsweise Audiosignal gerechnet wird, und C2PA Content Credentials, ein Herkunftsprotokoll in den Metadaten der Datei. Beides bleibt maschinell prüfbar – laut Google auch weiterhin über Gemini oder die Google-Suche.
«Wir suchen hier die Balance zwischen kreativer Kontrolle und Sicherheit: Die sichtbaren Wasserzeichen sind jetzt optional, unsichtbare SynthID-Wasserzeichen und C2PA-Metadaten werden weiterhin für Transparenz verwendet.» – Josh Woodward, VP Gemini
Einen Tag zuvor hatte Google Credentio als Open Source veröffentlicht, eine C++-Bibliothek, mit der Entwickler C2PA-Credentials lokal in ihren Apps prüfen können. Es ist gemäss Google derselbe Code, der bereits in knapp 40 C2PA-konformen Google-Produkten läuft und dort zig Milliarden generierte Dateien abdeckt.
Der Schritt wirkt gegenläufig: Drei Tage zuvor hatte Anthropic angekündigt, Text aus Claude weltweit zu markieren, und Kalifornien hat Anfang August seine Wasserzeichenpflicht scharfgestellt. Der Widerspruch ist aber kleiner, als er aussieht. Artikel 50 des EU AI Act, seit dem 2. August 2026 anwendbar, verlangt von Anbietern, dass synthetische Inhalte «in einem maschinenlesbaren Format» markiert und als KI-generiert erkennbar sind. Von einem sichtbaren Logo steht dort nichts. Auch Kaliforniens SB 942 macht die versteckte Markierung zur Pflicht – und die sichtbare zum Angebot, das Nutzende wählen können.
Die Schweiz kennt bisher keine eigene Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Der Bund setzt gemäss BAKOM auf die KI-Konvention des Europarats; die Gesetzesvorlagen zur Ratifizierung – unter anderem zur Transparenz – sollen bis Ende 2026 vorliegen.
Wichtig für alle, die Gemini-Material veröffentlichen: Der Schalter befreit dich nicht von deiner eigenen Offenlegungspflicht. Derselbe Artikel 50 verlangt von Anwendern, Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse als solche zu kennzeichnen – völlig unabhängig davon, ob in der Bildecke ein Funken-Icon klebt. Das Icon war nie der rechtliche Nachweis. Es war nur der sichtbarste Teil davon.