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Vier Abonnenten verklagen die KI-Labore wegen der Tempobremse

Vier zahlende Nutzer von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini haben am 18. September beim US-Bundesgericht in Nordkalifornien eine Kartell-Sammelklage eingereicht. Der Vorwurf: Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI hätten sich illegal auf eine gemeinsame Entwicklungsbremse geeinigt – und so den Wert bezahlter Abos gemindert.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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21. SEPTEMBER 2026
5 MIN. LESEZEIT
Illustration von Richterhammer auf Gesetzbüchern neben einer Stoppuhr, kinewsletter.ch Stil
Illustration von Richterhammer auf Gesetzbuechern neben einer Stoppuhr, kinewsletter.ch Stil
INHALT
01Ein Essay als Beweisstück021386 Unterschriften, ein verräterischer Satz03Bremsen ja, absprechen nein04Washington liefert keinen Freibrief05Die Schweiz klagt nicht mit – betroffen wäre sie trotzdem
INHALT
01Ein Essay als Beweisstück021386 Unterschriften, ein verräterischer Satz03Bremsen ja, absprechen nein04Washington liefert keinen Freibrief05Die Schweiz klagt nicht mit – betroffen wäre sie trotzdem
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Aus der Kartellrechts-Debatte um das freiwillige KI-Tempolimit ist ein echtes Bundesverfahren geworden – und das Beweismaterial besteht ausschliesslich aus dem, was die Firmenchefs selbst öffentlich gesagt haben.

Vier zahlende Abonnenten von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini haben am Freitag, 18. September 2026, beim US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien eine Kartell-Sammelklage gegen Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI eingereicht. Ihr Vorwurf laut der Nachrichtenagentur AP: Die vier führenden KI-Labore hätten sich illegal darauf verständigt, ihre Entwicklung gemeinsam zu verlangsamen – und damit den Gegenwert zerstört, den zahlende Kundschaft für ihr Abo bekommt. Geklagt wird stellvertretend für eine landesweite Klasse zahlender Abonnenten. Damit ist aus dem Kartellverdacht, der hier seit Amodeis Vorstoss und der Kritik am «KI-Tempolimit» Thema war, ein Bundesverfahren geworden.

Ein Essay als Beweisstück

Der mutmassliche Tatzeitpunkt ist präzise datiert: der 12. September 2026. An diesem Tag veröffentlichte Anthropic-Chef Dario Amodei den Essay «We Must Pace the Frontier» und schrieb darin, die Branche müsse das Tempo drosseln, in dem sie ihre Modelle verbessert. Sein Dreistufenplan: fest eingebettete externe Prüfteams in jedem Labor, dann Koordination der Labore in demokratischen Staaten, schliesslich globale Absprachen. Noch am selben Tag stimmten Sam Altman (OpenAI), Elon Musk (SpaceXAI) und Demis Hassabis (Mitgründer und Chairman von Google DeepMind) öffentlich zu.

Genau diese Öffentlichkeit macht den Fall ungewöhnlich. Kartellverfahren leben sonst von geleakten E-Mails und Kronzeugen. Hier dagegen stützt sich die Klageschrift – sie läuft laut The Next Web unter dem Namen «Buist v. Anthropic PBC» – ausschliesslich auf öffentliche Äusserungen: Das Angebot wurde publiziert, die Annahme ebenfalls.

Pikant: Amodei hat das kartellrechtliche Problem selbst benannt. Für solche Gespräche müsse die US-Regierung vermitteln «oder sie zumindest ermöglichen», schrieb er; teilnehmen müsse sie nicht, aber sie müsse «eine enge Ausnahmegenehmigung für bestimmte Arten von Sicherheitsgesprächen erteilen» – im Original ein narrow waiver. Diesen Freibrief gibt es bis heute nicht.

1386 Unterschriften, ein verräterischer Satz

Die Kläger gehen noch weiter zurück. Im Juli 2026 unterzeichneten 1386 Mitarbeitende führender KI-Firmen die Erklärung «Pacing the Frontier» – darunter OpenAI-Chefwissenschaftler Jakub Pachocki und Anthropic-Mitgründer Jared Kaplan. Ihre Forderung an die US-Regierung: eine internationale Anstrengung zur gezielten Verlangsamung. Darin steht der Satz, der nun gegen die Branche verwendet wird: Jedes Unternehmen und jedes Land stehe unter «intensivem Wettbewerbsdruck, nicht einseitig zu verlangsamen».

Für die Kläger ist das die halbe Beweisführung. Wer öffentlich einräumt, dass einseitiges Bremsen wirtschaftlich unvernünftig wäre, liefert das Motiv für eine Absprache gleich mit.

Bremsen ja, absprechen nein

Wichtig ist, was die Klage nicht behauptet: Sie bestreitet nicht, dass KI-Risiken real sind, und stellt es jedem Unternehmen frei, allein langsamer zu machen. Verboten sei nur die Abkürzung, «kollektive Zurückhaltung an die Stelle individueller Verantwortung zu setzen». Oder, wie CBS News aus der Klageschrift zitiert: Das Kartellrecht erlaube es Konkurrenten nicht, unter sich auszumachen, dass Wettbewerb zu gefährlich sei.

KI werde sich der menschlichen Kontrolle schnell entziehen und «könnte uns alle töten», wenn man Sicherheitsprotokolle privaten, eigennützigen Vereinbarungen zwischen den mächtigsten gewinnorientierten Technologiekonzernen der Welt überlasse.

So fasst es Nick Rowley zusammen, der leitende Anwalt der Kläger. Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI reagierten laut AP am Samstag nicht auf Anfragen.

Washington liefert keinen Freibrief

Auf politische Rückendeckung können die Labore vorerst nicht zählen. Altman erklärte, OpenAI begrüsse ein «föderales Rahmenwerk, das einheitliche Sicherheitsanforderungen setzt» – man wolle aber nicht auf eine Kartellrechts-Ausnahme oder auf Gesetze warten, um mit der Arbeit zu beginnen. Präsident Donald Trump lehnt Regulierung ab und nennt sie eine «Verschwörung»; am Samstag kündigte er eine AI Task Force und einen «AI czar» an – ohne Details. Und der republikanische Senator Josh Hawley sagte in einer Anhörung, es gebe «keine Welt», in der er den mächtigsten Unternehmen der Geschichte eine Ausnahme vom Kartellrecht zugestehen würde.

Die Schweiz klagt nicht mit – betroffen wäre sie trotzdem

Für dich als Schweizer Abonnentin oder Abonnent gilt: Du bist nicht Teil dieser Klasse. Die Klage zielt auf eine landesweite US-Klasse zahlender Abonnenten; ein allfälliger Schadenersatz ginge an dir vorbei. Eine tatsächliche Entwicklungsbremse würdest du aber genauso spüren – die Modelle hinter Claude, ChatGPT und Gemini sind hier dieselben.

Rechtlich wäre die Schweiz nicht machtlos. Das Kartellgesetz ist gemäss Artikel 2 Absatz 2 «auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden» – das sogenannte Auswirkungsprinzip. Und Artikel 5 erklärt jene Abreden für unzulässig, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen.

Ob die Wettbewerbskommission so etwas je aufgreifen würde, ist offen. Bei der Präsentation ihres Jahresberichts Ende März 2026 betonte die Weko gegenüber SRF vor allem die Chancen: «Die Vorteile überwiegen», sagte Patrik Ducrey, der das Weko-Sekretariat leitet. Als Risiken nannte er die wachsende Konzentration bei den Anbietern und Algorithmen, die sich für Preisabsprachen missbrauchen lassen – ein abgesprochenes Entwicklungstempo war damals kein Thema. Anders als Deutschland, wo im Oktober 2025 eine Expertenkommission «Wettbewerb und KI» ihre Arbeit aufnahm, kennt die Schweiz kein solches Gremium.

Bis ein US-Gericht entscheidet, ob koordinierte Sicherheit ein Kartell ist, dürften Jahre vergehen. Ein Effekt tritt aber sofort ein: Wer als KI-Chef über gemeinsames Bremsen nachdenkt, wird es sich zweimal überlegen, das öffentlich zu tun.

Quellen

Lawsuit says Anthropic, OpenAI, SpaceXAI and Google made illegal agreement on AI slowdown (AP via OPB)↗ EXTERNER LINKLawsuit says Anthropic, OpenAI, SpaceXAI and Google made illegal deal on AI slowdown (CBS News/AP)↗ EXTERNER LINKLawsuit says Anthropic, OpenAI, SpaceXAI and Google made illegal agreement on AI slowdown (CNN Business/AP)↗ EXTERNER LINKLawsuit says Anthropic, OpenAI, SpaceXAI and Google made illegal agreement on AI slowdown (PBS News/AP)↗ EXTERNER LINKDario Amodei: We Must Pace the Frontier (Primärquelle)↗ EXTERNER LINKPacing the Frontier – Statement von 1386 Mitarbeitenden führender KI-Firmen (Juli 2026)↗ EXTERNER LINKFour AI subscribers are suing Anthropic, OpenAI, SpaceXAI and Google over the slowdown (The Next Web)↗ EXTERNER LINKOpenAI & Co: Sammelklage sieht koordinierte Verlangsamung der KI-Entwicklung (ComputerBase)↗ EXTERNER LINKWettbewerbskommission: «Die Vorteile von KI überwiegen» (SRF)↗ EXTERNER LINKBundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG, SR 251) – Fedlex↗ EXTERNER LINK
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