Meta verschiebt die neuen Geschäftsbedingungen mit der Crawling-Klausel auf den 20. November. «Train» ist gestrichen, «develop» bleibt. Der Verlegerverband Schweizer Medien unterstützt die Forderung von WAN-IFRA, die Regel auszusetzen.
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Wer Facebook- oder Instagram-Geschäftskonten oder Meta-Werbung nutzt, sollte die Klausel prüfen und robots.txt anpassen; ein vertraglicher Opt-out ist laut PPC Land nicht erkennbar.
Meta hat die neuen Geschäftsbedingungen für Werbe- und Business-Produkte um drei Wochen verschoben: Sie gelten nun ab dem 20. November statt ab dem 30. Oktober. Der Streit um die darin enthaltene Crawling-Klausel ist damit nicht beigelegt, und auch der Schweizer Verlegerverband mischt mit.
Wer Metas Geschäftswerkzeuge nutzt, etwa Werbung, Facebook-Seiten oder Instagram-Geschäftskonten, stimmt allein durch die Nutzung zu, dass Meta mit automatisierten Crawlern auf verknüpfte Websites zugreifen darf. Laut dem Fachmedium PPC Land nennt die Vorschau der Bedingungen als Zweck, Werbe- und Business-Produkte zu «provide, develop, improve, research and maintain». Das Wort «train» hat Meta nach Kritik gestrichen. «Develop» ist geblieben. Verleger und Rechtsexperten lesen darin weiterhin Raum für KI-Entwicklung.
Meta widerspricht: Die Bedingungen betreffen nur Werbe- und Geschäftsprodukte, ein Sprecher sagte gegenüber Press Gazette: «This is not about scraping news sites». Die Verschiebung begründet Meta laut Reuters damit, Partnern mehr Zeit für die Erklärung geben zu wollen, was sich ändert und was nicht. Auch robots.txt (die Datei, mit der Website-Betreiber Crawlern ihre Wünsche mitteilen) bleibe ein Mittel, Präferenzen zu signalisieren. Der Haken: Laut PPC Land steht diese Zusage nicht im Vorschautext der Bedingungen, und die Klausel verpflichtet Meta nicht ausdrücklich, robots.txt zu respektieren.
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) lehnt die Bedingungen ab und unterstützt die Forderung des Weltverlegerverbands WAN-IFRA, die Regel auszusetzen, so Inside IT mit Keystone-SDA. WAN-IFRA verlangt in einem Brief an Meta unter anderem, robots.txt verbindlich zu verankern und Verlagsinhalte ohne Lizenz nicht für KI-Systeme zu nutzen. Zur Verschiebung sagte WAN-IFRA-Chef Stig Ørskov, sie sei «a welcome step, but it does not address our concerns».
Der VSM drängt zudem auf die Umsetzung einer Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi für besseren Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch. Der Nationalrat hat Anfang 2026 einer Ausweitung des Leistungsschutzrechts auf KI-Anwendungen zugestimmt.
Einen vertraglichen Opt-out gibt es laut PPC Land nicht. Praktisch bleibt robots.txt, etwa mit einer Sperre für den Meta-Crawler «Meta-ExternalAgent». Ob Meta das im Rahmen der Bedingungen beachtet, ist nicht zugesichert. Wer die Klausel nicht akzeptieren will, kann nur die Nutzung der Meta-Produkte einstellen. Bis zum 20. November bleibt Zeit, die eigene Lage zu prüfen.
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