Digitale Gesellschaft, DJZ, CCC Zürich und drei Parteien ziehen gegen das revidierte Zürcher Polizeigesetz vor Bundesgericht – wegen KI-Analyse und automatisiertem Datenaustausch.
Kostenloses Erstgespräch — herstellerneutral, direkt aus dem Rheintal.
Das Bundesgericht klärt zum ersten Mal, unter welchen Bedingungen eine Schweizer Polizei KI-Analysesysteme auf Personendaten anwenden darf – und weil Zürich der grösste Kanton ist, wird das Urteil zum Massstab für die ganze Schweiz.
Mehrere Organisationen und Privatpersonen haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Revision des Zürcher Polizeigesetzes eingereicht. Das teilten die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) und die Digitale Gesellschaft am 24. August 2026 mit. Im Zentrum der Kritik stehen der geplante Einsatz "intelligenter" KI-Analysesysteme durch die Kantonspolizei und der automatisierte Datenaustausch zwischen Behörden. Die Beschwerdeführenden – neben DJZ und Digitaler Gesellschaft auch der Chaos Computer Club Zürich, AL Zürich, Juso und SP Kanton Zürich – halten die Gesetzesänderung laut ihrer Medienmitteilung für "klar grund- und menschenrechtswidrig".
Die Polizei soll besonders schützenswerte Personendaten mit Analysesystemen auswerten dürfen, die Datenbestände verknüpfen, Muster erkennen und daraus Wahrscheinlichkeiten über Personen ableiten. Die Digitale Gesellschaft vergleicht das mit dem Film «Minority Report» und warnt vor Persönlichkeitsprofilen, Fehlzuordnungen, intransparenter Entscheidfindung und diskriminierenden Effekten.
Ihr schwerwiegendster Einwand: Die Systeme sollen bereits bei Vorermittlungen greifen – also dann, wenn laut der Organisation "noch kein konkreter Straftatverdacht existiert und potenziell viele Personen zum untersuchten Kreis gehören". Verarbeitet werden dürften auch Gesundheitsdaten, Angaben zu politischen oder religiösen Ansichten, biometrische Daten, Opfer- und Haftdaten. Auf Qualitätsstandards für die Systeme habe der Kantonsrat bewusst verzichtet, kritisiert die Digitale Gesellschaft.
Der zweite Streitpunkt ist der automatisierte Datenaustausch im sogenannten Abrufverfahren. Polizeibehörden könnten künftig auf Daten anderer Behörden und Kantone zugreifen, "ohne dass vorgängig geprüft wird, ob der Zugriff tatsächlich notwendig und verhältnismässig ist", schreiben die Beschwerdeführenden. Betroffen wären auch biometrische Daten, Opferdaten und Angaben zu fürsorgerischen Unterbringungen – abrufbar schon bei einer harmlosen Verkehrskontrolle.
Die Gegenseite sieht das anders. Der Kantonsrat nahm die Revision Ende März 2026 in zweiter Lesung mit 117 zu 57 Stimmen an – gut zwei zu eins, bei zwei Ja-Stimmen aus dem linken Lager. Die zuständige Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit hält fest, dass die Polizei KI nur einsetzen darf, wenn "ernsthafte Anzeichen für ein Verbrechen oder eine Gefahr für das Leben einer Person" bestehen. Ermittlungen in geschlossenen Foren brauchen eine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts. Ziel der Revision sei bessere Prävention gegen Gewalt- und Sexualdelikte, Extremismus und Terror.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) wies die Kritik in der Ratsdebatte zurück: "Die Polizei handelt immer, immer verhältnismässig." Entscheidend sei, dass am Schluss immer ein Mensch entscheide. Die Sicherheitsdirektion merkt zudem an, die Gegnerschaft habe den Gerichtsweg gewählt, statt mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu suchen.
Auf die automatisierte Fahrzeugfahndung hatte der Kanton nach dem Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz bereits verzichtet. Genau auf dieses Urteil von 2024 stützen sich die Beschwerdeführenden nun auch bei KI und Datenaustausch.
Weil die Beschwerde verlangt, die angefochtenen Bestimmungen für die Dauer des Verfahrens auszusetzen, ist offen, ob und wann das Gesetz in Kraft tritt. Für dich heisst das: Hier wird erstmals höchstrichterlich geklärt, unter welchen Bedingungen eine Schweizer Polizei KI-Analysesysteme auf Personendaten loslassen darf. Zürich ist der grösste Kanton – was Lausanne entscheidet, wird zum Massstab für alle anderen. Bis zum Urteil dürften Monate bis Jahre vergehen.