Alabamas Generalstaatsanwalt Steve Marshall hat OpenAI eine Herausgabeverfügung zugestellt. Bis zum 14. September muss der Konzern offenlegen, wer am Hugging-Face-Vorfall vom Juli beteiligt war, welche Netzwerke betroffen waren und welche Sicherheitsmassnahmen galten.
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Der Hugging-Face-Vorfall ist von der Sicherheitsfrage zur Rechtsfrage geworden: Ein US-Bundesstaat ermittelt gegen OpenAI – nicht nach KI-Recht, sondern nach Konsumentenschutzrecht, weil KI-spezifische Aufsichtsinstrumente fehlen.
Alabamas Generalstaatsanwalt Steve Marshall hat gegen OpenAI eine Untersuchung eröffnet und dem Unternehmen am 20. August eine Herausgabeverfügung zugestellt, die seit Montag öffentlich ist. Bis zum 14. September muss OpenAI offenlegen, wer am Hugging-Face-Vorfall vom Juli 2026 beteiligt war, welche Netzwerke betroffen waren und welche Sicherheitsmassnahmen beim Modelltest galten. Marshall nennt den Vorfall einen «AI lab leak» – aus einem Sicherheitsproblem wird damit erstmals ein Ermittlungsverfahren mit Frist.
Die Subpoena – eine behördliche, vor Gericht durchsetzbare Herausgabeverfügung – trägt die Nummer 26-0007 und stützt sich nicht etwa auf KI-Recht, sondern auf Alabamas Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken. Auf 17 Seiten stellt Marshalls Behörde 16 Begehren. Verlangt wird unter anderem:
Der letzte Punkt ist der heikelste: Alabama sucht gezielt nach internen Warnern. Beigelegt ist eine eidesstattliche Erklärung, die eine verantwortliche Person unterschreiben muss.
Neu ist nicht der Ärger, neu ist das Druckmittel. Am 3. August hatten bereits 15 Generalstaatsanwälte unter Führung von Iowas Brenna Bird einen Brief an Sam Altman geschickt: Dokumente sichern, Whistleblower schützen, solche Tests sofort stoppen. Alabama hat mitunterzeichnet – und geht jetzt als erster Bundesstaat vom Ersuchen zum Zwangsmittel über.
«Dieser AI lab leak hat gezeigt, dass die schlimmsten Befürchtungen der Menschen in Alabama und in Amerika gegenüber künstlicher Intelligenz nicht bloss theoretisch sind.»
OpenAI erklärte gegenüber Bloomberg Law, man führe «eine gründliche Überprüfung mit externen Beratern» durch und werde die Ergebnisse anschliessend veröffentlichen. Dass der Konzern kurz zuvor selbst schärfere KI-Regeln gefordert hatte, haben wir am Montag beschrieben – die Untersuchung in Alabama ist dieselbe Geschichte, nur mit anderen Mitteln.
Für dich in der Schweiz ist vor allem der Vergleich aufschlussreich. In der EU ist der AI Act seit dem 2. August 2026 vollständig anwendbar. Seither kann das AI Office bei Anbietern von Allzweckmodellen technische Unterlagen verlangen, Modelle selbst evaluieren, Korrekturen anordnen und Bussen verhängen – also genau das tun, wofür Alabama den Umweg über das Konsumentenschutzrecht nehmen muss.
Die Schweiz hat diesen Hebel nicht. Der Bundesrat entschied im Februar 2025, auf ein KI-Gesetz nach EU-Vorbild zu verzichten und die KI-Konvention des Europarats sektorbezogen ins Schweizer Recht zu überführen. Laut BAKOM soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen – ausdrücklich auch zum Thema Aufsicht. Bis dahin gilt: Käme ein solcher Vorfall aus einem Schweizer Labor, gäbe es hierzulande keine Behörde, die OpenAI eine Frist auf den 14. September setzen könnte.