Das US-Justizministerium hat sich erstmals in ein KI-Urheberrechtsverfahren eingeschaltet – auf der Seite von OpenAI. Training mit geschützten Texten sei Fair Use, argumentiert die Regierung und beruft sich dabei auf die nationale Sicherheit. Für Verlage, Autorinnen und Musiklabels steht damit ihr stärkster Hebel auf dem Spiel.
Kostenloses Erstgespräch — herstellerneutral, direkt aus dem Rheintal.
Ein «Statement of Interest» ist kein Urteil – aber es verschiebt das Kräfteverhältnis in der wichtigsten Rechtsfrage der KI-Branche zugunsten der Modellbauer.
Das US-Justizministerium hat sich am 1. September 2026 erstmals in eines der zahlreichen KI-Urheberrechtsverfahren eingeschaltet – und zwar auf der Seite von OpenAI. In einem 20-seitigen «Statement of Interest» an Richter Sidney H. Stein am Bundesgericht in Manhattan argumentiert die Regierung, das Training grosser Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten sei grundsätzlich Fair Use – also eine erlaubte Nutzung ohne Lizenz. Betroffen ist das gebündelte Verfahren gegen OpenAI und Microsoft (Aktenzeichen 1:25-md-03143), in dem die New York Times, weitere Zeitungen, bekannte Buchautorinnen und kleinere Redaktionen wie The Intercept klagen. Die Regierung wird dadurch nicht selbst Prozesspartei, und das Gericht ist an ihre Einschätzung nicht gebunden.
Ein «Statement of Interest» ist eine Interessenerklärung: Die Regierung meldet dem Gericht, dass ein Fall staatliche Interessen berührt, und legt ihre Rechtsauffassung dar. Laut Reuters ist es das erste Mal, dass sich Washington in der Klagewelle gegen KI-Firmen überhaupt äussert.
Der juristische Dreh- und Angelpunkt ist eine Unterscheidung, die harmlos klingt und enorme Folgen hat: Trainingskopie und Modell-Output sind laut DOJ zwei verschiedene Dinge. Beim Training würden zwar ganze Werke kopiert, diese Kopien aber nie öffentlich zugänglich gemacht. Und was das fertige Modell ausgibt, weise «often if not always» keine substanzielle Ähnlichkeit mit den Originalen auf, wie The Decoder aus der Eingabe zitiert. Wer beides zu einer einzigen Nutzung vermische und daraus einen Marktschaden ableite, argumentiere rechtlich falsch.
Zur Illustration greift die Regierung zu einem literarischen Beispiel: Die Autorin Joan Didion tippte als Jugendliche Erzählungen von Ernest Hemingway ab, um zu verstehen, wie seine Sätze funktionieren. Würde man Lernen und späteres Veröffentlichen als eine Nutzung behandeln, hätte Didion für jedes eigene Buch haften können.
Auffällig ist, womit die Regierung ihre Einmischung begründet. Ein Urteil zugunsten der Zeitungen würde die nationale Sicherheit bedrohen und ausländischen Gegnern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Heise hält aus dem Papier fest, dass die Regierung dabei konkret auf Geheimdienstanalysen, Waffensysteme und Zielempfehlungen in Gefechten verweist.
Dazu kommt ein wirtschaftliches Argument, das die Fronten verdreht: Eine Lizenzpflicht könnten sich nur die grössten Tech-Konzerne leisten, und die Gebühren flössen überproportional an etablierte Medienhäuser – Lizenzhürden wirkten dann «primär als grosse Subventionen für alte Mainstream-Medienhäuser».
Die New York Times sieht das anders. Sprecher Graham James liess gegenüber Nieman Lab ausrichten, die Administration stelle sich «auf die Seite einer Handvoll Billionen-Dollar-Konzerne auf Kosten unzähliger amerikanischer Kreativer, deren Arbeit sie gestohlen haben». Die Times hat bisher über 30 Millionen US-Dollar für KI-bezogene Prozesse ausgegeben – ein Betrag, den kleine Redaktionen nie aufbringen könnten.
Die Position widerspricht direkt dem US Copyright Office. Dessen Bericht kam zum Schluss, dass pauschales Fair Use für KI-Training nicht trägt – unter anderem, weil Maschinen mit perfekten Kopien arbeiten und in einem Tempo produzieren, das mit menschlichem Schaffen nicht vergleichbar ist. Das DOJ hält dagegen: Die Einschätzung der damaligen Register of Copyrights Shira Perlmutter habe keine bindende Rechtswirkung.
Perlmutter wurde kurz nach Veröffentlichung des Berichts von der Trump-Administration entlassen. In einer Fussnote vermerkt das Justizministerium, dass sie ihre Entlassung juristisch anficht.
Für dich als Leserin oder Leser in der Schweiz ist wichtig: Die Fair-Use-Doktrin existiert hier nicht. Das Urheberrechtsgesetz kennt nur eng gefasste Schrankenbestimmungen. Nach herrschender Meinung fällt die Nutzung von Werken fürs KI-Training ins Ausschliesslichkeitsrecht der Urheberinnen und Urheber – KI-Firmen brauchen also eine Lizenz. Das schreibt Sabrina Konrad, stellvertretende Leiterin des Rechtsdiensts Urheberrecht beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), in der Zeitschrift «Die Volkswirtschaft». Ein klärender Schweizer Gerichtsentscheid fehlt bislang.
Das soll sich ändern: Auf Basis der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» wollen Bundesrat und IGE noch 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Diskutiert werden laut Konrad zwei Grundoptionen – eine gesetzliche Schranke für KI-Nutzungen, allenfalls mit Vergütungspflicht und Opt-out, oder eine Verwertungsgesellschaft als zentrale Lizenzstelle. Die Fronten sind klar: Kreativschaffende lehnen eine Schranke ab, KI-Unternehmen fordern eine vergütungsfreie Lösung und warnen vor einem «Sonderzug Schweiz». ProLitteris bekräftigte Ende August, es dürfe keine kostenlosen Nutzungsfreiheiten geben.
Der praktische Haken: Ein US-Gericht kann das Schweizer URG nicht aushebeln – aber die grossen Modelle werden in den USA trainiert. Fällt dort die Lizenzpflicht, sinkt der Anreiz, mit Rechteinhabenden ausserhalb der USA überhaupt Verträge zu schliessen. Und genau diese Verträge sind derzeit der einzige Hebel, der zuverlässig funktioniert. Wer sich nicht darauf verlassen will, hilft sich selbst: Die SRG blockiert seit August KI-Crawler auf ihrem Archiv.
Bei aller Wucht der Formulierungen gilt: Eine Interessenerklärung ist überzeugende Argumentation, kein bindendes Recht. Richter Stein kann ihr folgen, sie gewichten oder sie ignorieren. Und die Rechtsprechung ist alles andere als einheitlich – schon die ersten beiden US-Richter, die sich mit der Frage befassten, kamen laut Reuters zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Europa ebenso: Das Landgericht München I gab im November 2025 einer Klägerin weitgehend recht, während der englische High Court wenige Tage zuvor den Anbieter eines KI-Bildgenerators freisprach.
Verschoben hat sich dennoch etwas – das politische Kräfteverhältnis. Erstmals steht die Regierung der grössten KI-Nation offiziell auf der Seite der Modellbauer, in genau der Frage, an der für Verlage, Autorinnen und Musiklabels der stärkste Hebel hängt.
New York City setzt generative KI für rund 600'000 Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse ein Jahr lang aus – das schärfste Schul-Moratorium der USA. In der Schweiz läuft die Bewegung genau umgekehrt: Kantone bauen KI-Zugänge und Leitfäden aus.