NewsKategorienWissenNewsletter-ArchivEvents
AnmeldenKostenlos abonnieren
JEDEN MONTAG
Die wichtigsten KI-News der Woche — in 5 Minuten.

Der wöchentliche KI-Newsletter für die Schweiz. Kompakt, relevant, zero Bullshit. 5 Minuten lesen, 1 Woche informiert.

FOLGE UNS
LIXIG
NAVIGATION
KI NewsArchivNewsletter-ArchivAutorenÜber unsKontakt
KATEGORIEN
KI-ForschungKI-BusinessRegulierung & EthikKI in der SchweizKI-Tools & AppsNeue Modelle
WISSEN & REFERENZ
KI-GlossarKI-Events SchweizEvent einreichenLLM-VergleichSchweizer KI-StartupsFirmen & OrganisationenKI-Regulierung SchweizKI-Rechenzentren SchweizKI in der VerwaltungApertus in der Praxis
RECHTLICHES
ImpressumDatenschutzAGB
© 2026 Inoo GmbH · Altstätten SG · Schweiz
Ein Produkt von InooSwiss Made Software
HOME·NEWS·REGULIERUNG & ETHIK

Washington erklärt KI-Training zu Fair Use – erstmals vor Gericht

Das US-Justizministerium hat sich erstmals in ein KI-Urheberrechtsverfahren eingeschaltet – auf der Seite von OpenAI. Training mit geschützten Texten sei Fair Use, argumentiert die Regierung und beruft sich dabei auf die nationale Sicherheit. Für Verlage, Autorinnen und Musiklabels steht damit ihr stärkster Hebel auf dem Spiel.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
GRÜNDER & ENTWICKLER
3. SEPTEMBER 2026
5 MIN. LESEZEIT
Handgezeichnete Skizze einer geneigten Justizwaage in Elektroblau vor einer Gerichtsbank mit Richterhammer und einem Stapel Papier, kinewsletter.ch Stil
Handgezeichnete Skizze einer geneigten Justizwaage in Elektroblau vor einer Gerichtsbank mit Richterhammer und einem Stapel Papier, kinewsletter.ch Stil
INHALT
01Die Trennung, auf die alles ankommt02Geheimdienste, Waffensysteme, Wettbewerbsvorteil03Der Bericht, der nicht passte04In der Schweiz gibt es kein Fair Use05Ein Brief ist noch kein Urteil
INHALT
01Die Trennung, auf die alles ankommt02Geheimdienste, Waffensysteme, Wettbewerbsvorteil03Der Bericht, der nicht passte04In der Schweiz gibt es kein Fair Use05Ein Brief ist noch kein Urteil
in
PARTNER · INOO GMBH
Wie viel KI verträgt dein Betrieb? In 30 Minuten Klartext.

Kostenloses Erstgespräch — herstellerneutral, direkt aus dem Rheintal.

Gespräch buchen →
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Ein «Statement of Interest» ist kein Urteil – aber es verschiebt das Kräfteverhältnis in der wichtigsten Rechtsfrage der KI-Branche zugunsten der Modellbauer.

Das US-Justizministerium hat sich am 1. September 2026 erstmals in eines der zahlreichen KI-Urheberrechtsverfahren eingeschaltet – und zwar auf der Seite von OpenAI. In einem 20-seitigen «Statement of Interest» an Richter Sidney H. Stein am Bundesgericht in Manhattan argumentiert die Regierung, das Training grosser Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Texten sei grundsätzlich Fair Use – also eine erlaubte Nutzung ohne Lizenz. Betroffen ist das gebündelte Verfahren gegen OpenAI und Microsoft (Aktenzeichen 1:25-md-03143), in dem die New York Times, weitere Zeitungen, bekannte Buchautorinnen und kleinere Redaktionen wie The Intercept klagen. Die Regierung wird dadurch nicht selbst Prozesspartei, und das Gericht ist an ihre Einschätzung nicht gebunden.

Ein «Statement of Interest» ist eine Interessenerklärung: Die Regierung meldet dem Gericht, dass ein Fall staatliche Interessen berührt, und legt ihre Rechtsauffassung dar. Laut Reuters ist es das erste Mal, dass sich Washington in der Klagewelle gegen KI-Firmen überhaupt äussert.

Die Trennung, auf die alles ankommt

Der juristische Dreh- und Angelpunkt ist eine Unterscheidung, die harmlos klingt und enorme Folgen hat: Trainingskopie und Modell-Output sind laut DOJ zwei verschiedene Dinge. Beim Training würden zwar ganze Werke kopiert, diese Kopien aber nie öffentlich zugänglich gemacht. Und was das fertige Modell ausgibt, weise «often if not always» keine substanzielle Ähnlichkeit mit den Originalen auf, wie The Decoder aus der Eingabe zitiert. Wer beides zu einer einzigen Nutzung vermische und daraus einen Marktschaden ableite, argumentiere rechtlich falsch.

WEITERLESENDas könnte dich auch interessieren.

Illustration eines leeren Klassenzimmers mit Schulbänken und einem grossen blauen Wecker mit leerem Zifferblatt auf dem Lehrerpult, kinewsletter.ch Stil

Zur Illustration greift die Regierung zu einem literarischen Beispiel: Die Autorin Joan Didion tippte als Jugendliche Erzählungen von Ernest Hemingway ab, um zu verstehen, wie seine Sätze funktionieren. Würde man Lernen und späteres Veröffentlichen als eine Nutzung behandeln, hätte Didion für jedes eigene Buch haften können.

Geheimdienste, Waffensysteme, Wettbewerbsvorteil

Auffällig ist, womit die Regierung ihre Einmischung begründet. Ein Urteil zugunsten der Zeitungen würde die nationale Sicherheit bedrohen und ausländischen Gegnern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Heise hält aus dem Papier fest, dass die Regierung dabei konkret auf Geheimdienstanalysen, Waffensysteme und Zielempfehlungen in Gefechten verweist.

Dazu kommt ein wirtschaftliches Argument, das die Fronten verdreht: Eine Lizenzpflicht könnten sich nur die grössten Tech-Konzerne leisten, und die Gebühren flössen überproportional an etablierte Medienhäuser – Lizenzhürden wirkten dann «primär als grosse Subventionen für alte Mainstream-Medienhäuser».

Die New York Times sieht das anders. Sprecher Graham James liess gegenüber Nieman Lab ausrichten, die Administration stelle sich «auf die Seite einer Handvoll Billionen-Dollar-Konzerne auf Kosten unzähliger amerikanischer Kreativer, deren Arbeit sie gestohlen haben». Die Times hat bisher über 30 Millionen US-Dollar für KI-bezogene Prozesse ausgegeben – ein Betrag, den kleine Redaktionen nie aufbringen könnten.

Der Bericht, der nicht passte

Die Position widerspricht direkt dem US Copyright Office. Dessen Bericht kam zum Schluss, dass pauschales Fair Use für KI-Training nicht trägt – unter anderem, weil Maschinen mit perfekten Kopien arbeiten und in einem Tempo produzieren, das mit menschlichem Schaffen nicht vergleichbar ist. Das DOJ hält dagegen: Die Einschätzung der damaligen Register of Copyrights Shira Perlmutter habe keine bindende Rechtswirkung.

Perlmutter wurde kurz nach Veröffentlichung des Berichts von der Trump-Administration entlassen. In einer Fussnote vermerkt das Justizministerium, dass sie ihre Entlassung juristisch anficht.

In der Schweiz gibt es kein Fair Use

Für dich als Leserin oder Leser in der Schweiz ist wichtig: Die Fair-Use-Doktrin existiert hier nicht. Das Urheberrechtsgesetz kennt nur eng gefasste Schrankenbestimmungen. Nach herrschender Meinung fällt die Nutzung von Werken fürs KI-Training ins Ausschliesslichkeitsrecht der Urheberinnen und Urheber – KI-Firmen brauchen also eine Lizenz. Das schreibt Sabrina Konrad, stellvertretende Leiterin des Rechtsdiensts Urheberrecht beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), in der Zeitschrift «Die Volkswirtschaft». Ein klärender Schweizer Gerichtsentscheid fehlt bislang.

Das soll sich ändern: Auf Basis der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» wollen Bundesrat und IGE noch 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Diskutiert werden laut Konrad zwei Grundoptionen – eine gesetzliche Schranke für KI-Nutzungen, allenfalls mit Vergütungspflicht und Opt-out, oder eine Verwertungsgesellschaft als zentrale Lizenzstelle. Die Fronten sind klar: Kreativschaffende lehnen eine Schranke ab, KI-Unternehmen fordern eine vergütungsfreie Lösung und warnen vor einem «Sonderzug Schweiz». ProLitteris bekräftigte Ende August, es dürfe keine kostenlosen Nutzungsfreiheiten geben.

Der praktische Haken: Ein US-Gericht kann das Schweizer URG nicht aushebeln – aber die grossen Modelle werden in den USA trainiert. Fällt dort die Lizenzpflicht, sinkt der Anreiz, mit Rechteinhabenden ausserhalb der USA überhaupt Verträge zu schliessen. Und genau diese Verträge sind derzeit der einzige Hebel, der zuverlässig funktioniert. Wer sich nicht darauf verlassen will, hilft sich selbst: Die SRG blockiert seit August KI-Crawler auf ihrem Archiv.

Ein Brief ist noch kein Urteil

Bei aller Wucht der Formulierungen gilt: Eine Interessenerklärung ist überzeugende Argumentation, kein bindendes Recht. Richter Stein kann ihr folgen, sie gewichten oder sie ignorieren. Und die Rechtsprechung ist alles andere als einheitlich – schon die ersten beiden US-Richter, die sich mit der Frage befassten, kamen laut Reuters zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Europa ebenso: Das Landgericht München I gab im November 2025 einer Klägerin weitgehend recht, während der englische High Court wenige Tage zuvor den Anbieter eines KI-Bildgenerators freisprach.

Verschoben hat sich dennoch etwas – das politische Kräfteverhältnis. Erstmals steht die Regierung der grössten KI-Nation offiziell auf der Seite der Modellbauer, in genau der Frage, an der für Verlage, Autorinnen und Musiklabels der stärkste Hebel hängt.

Quellen

Statement of Interest of the United States, ECF 1682, In re: OpenAI Copyright Infringement Litigation (1:25-md-03143), CourtListener/RECAP, 01.09.2026↗ EXTERNER LINKGovernment Backs OpenAI in New York Times Copyright Case (Reuters via Claims Journal, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKTrump administration says a New York Times win in OpenAI lawsuit would threaten national security (Nieman Lab, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKUS-Regierung unterstützt OpenAI im Urheberrechtsstreit mit New York Times (heise online, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKUS Department of Justice backs fair use for AI training in landmark copyright case (The Decoder, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKTrump administration sides with OpenAI in New York Times copyright lawsuit (Quartz, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKTrump DOJ Backs OpenAI in New York Times Case (The Hollywood Reporter, 02.09.2026)↗ EXTERNER LINKUS Copyright Office says fair use does not cover AI trained on vast troves of copyrighted works (The Decoder)↗ EXTERNER LINKTrump fires Copyright Office chief Shira Perlmutter after report opposes AI fair use (The Decoder)↗ EXTERNER LINKKI und Urheberrecht: Die Schweiz sucht eine Lösung (Die Volkswirtschaft / SECO, 03.02.2026)↗ EXTERNER LINKDie KI-Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG): Position (ProLitteris, 28.08.2026)↗ EXTERNER LINKMotion 24.4596 – Urheberrecht und künstliche Intelligenz (parlament.ch)↗ EXTERNER LINK
FIRMEN IN DIESEM ARTIKEL
OpenAIMicrosoft
TEILEN
LinkedIn→X / Twitter→E-Mail→
KOSTENLOS ABONNIEREN
Diese News jeden Montag in dein Postfach?
Illustration eines leeren Klassenzimmers mit Schulbänken und einem grossen blauen Wecker mit leerem Zifferblatt auf dem Lehrerpult, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·3. SEPTEMBER 2026

New York verbietet KI an Schulen – die Schweiz macht das Gegenteil

New York City setzt generative KI für rund 600'000 Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse ein Jahr lang aus – das schärfste Schul-Moratorium der USA. In der Schweiz läuft die Bewegung genau umgekehrt: Kantone bauen KI-Zugänge und Leitfäden aus.

Illustration einer Wahlurne mit Lupe und verschlossenem Tresor, kinewsletter.ch Stil
Illustration einer Wahlurne mit Lupe und verschlossenem Tresor, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·2. SEPTEMBER 2026

Googles KI-Übersichten zur Wahl: wenige Quellen, viel Blackbox

AlgorithmWatch hat 4'480 Suchanfragen zu drei deutschen Landtagswahlen ausgewertet. Das Ergebnis: Google zeigt KI-Übersichten bei Wahlfragen deutlich seltener, stützt sich auf sehr wenige Quellen und formuliert nicht immer neutral. Warum das auch für Schweizer Abstimmungen zählt.

Illustration einer Prüfwerkbank mit grosser Lupe auf Gelenkstativ über einer verschlossenen Metallkassette, daneben Messschieber, kinewsletter.ch Stil
Illustration einer Prüfwerkbank mit grosser Lupe auf Gelenkstativ über einer verschlossenen Metallkassette, daneben Messschieber, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·2. SEPTEMBER 2026

Deutschland prüft künftig KI-Modelle – die Schweiz nicht

Deutschland hat in Berlin das KI-Sicherheitsinstitut «AISI Deutschland» gegründet: BSI und Bundesnetzagentur sollen führende KI-Modelle auf Cyber-Risiken und Kontrollverlust prüfen. Die Schweiz hat keine Stelle mit diesem Auftrag – und sitzt im internationalen Netzwerk der zehn Prüfinstitute nicht am Tisch.

Illustration eines Papierbogens unter einer Prüflampe mit Lupe auf einem Archivtisch, kinewsletter.ch Stil
Illustration eines Papierbogens unter einer Prüflampe mit Lupe auf einem Archivtisch, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·2. SEPTEMBER 2026

Claudes Wasserzeichen wird prüfbar – aber nur für wenige

Anthropic hat die Erkennung seines Claude-Wasserzeichens geöffnet: Eine Detection-API in der Private Preview lässt Regulatoren, Medien und Faktenchecker prüfen, ob Claude an einem Text mitgeschrieben hat. Gleichzeitig wächst die Kritik – an der Textqualität und an Wasserzeichen, die in Verträge und Prüfungen hineinwandern.

Illustration einer venezianischen Maske vor Ringlicht und Handy-Stativ, kinewsletter.ch Stil
Illustration einer venezianischen Maske vor Ringlicht und Handy-Stativ, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·1. SEPTEMBER 2026

Instagram bremst KI-Influencer, die sich als Mensch ausgeben

Das Label «AI creator» heisst neu «AI-generated profile». Profile mit einer KI-Person, die das verschweigen, verlieren Reichweite – wer es offenlegt, nicht. In der Schweiz gibt es dafür bislang kein Gesetz.

Illustration einer Tresortür mit Brief davor, kinewsletter.ch Stil
Illustration einer Tresortür mit Brief davor, kinewsletter.ch Stil
REGULIERUNG & ETHIK·1. SEPTEMBER 2026

FSB-Chef Bailey warnt die G20 vor Frontier-KI

Frontier-KI könnte Tempo, Ausmass und Ökonomie von Cyberangriffen verändern – laut FSB-Chef Andrew Bailey die unmittelbarste Gefahr fürs globale Finanzsystem. Sein Brief an die G20 kam mit Basler Absender.

Mehr aus Regulierung & Ethik →