Anthropic hat die Erkennung seines Claude-Wasserzeichens geöffnet: Eine Detection-API in der Private Preview lässt Regulatoren, Medien und Faktenchecker prüfen, ob Claude an einem Text mitgeschrieben hat. Gleichzeitig wächst die Kritik – an der Textqualität und an Wasserzeichen, die in Verträge und Prüfungen hineinwandern.
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Ein Treffer sagt nur, dass Claude beteiligt war – nicht, wer den Text verantwortet. Für Schweizer Firmen mit EU-Geschäft bleibt die Kennzeichnungspflicht trotzdem verbindlich, mit Bussen bis 15 Millionen Euro.
Anthropic hat am 1. September 2026 bestätigt, dass eine Erkennungs-API für das Claude-Wasserzeichen als Private Preview läuft. Zugelassene Organisationen können damit prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass Claude an einem Text mitgeschrieben hat. Dass die Markierung kommt, hatten wir im August berichtet – offen war, wann jemand sie auslesen kann.
Den Kreis der Berechtigten nennt Anthropic konkret: Regulatoren, Strafverfolgung, Medien, Faktenchecker, unabhängige Forschende, Bildungsorganisationen und EU-Zivilgesellschaftsgruppen. Dazu Unternehmen mit eigener Nachweispflicht. Bedingung: Man muss nach EU-Recht verpflichtet sein. Ob Schweizer Hochschulen oder Redaktionen ohne EU-Bezug dazuzählen, sagt Anthropic nicht. Eine Ausweitung ist angekündigt, ein Termin nicht.
Das Verfahren ist eine Variante von Googles SynthID-Text, 2024 in Nature veröffentlicht. Es tauscht die Quelle des Zufalls aus: Wo Claude zwischen gleichwertigen Wörtern wählen kann, entscheidet ein Schlüssel statt eines Zufallsgenerators. Genau dort setzt die Kritik an. Der Blogger John Gruber hält dagegen, dass keine zwei Synonyme exakt dasselbe bedeuten – das System erhöhe manchmal die Chance für das schwächere Wort. Anthropic verweist auf interne Tests und die SynthID-Studie und sieht keinen Qualitätsverlust. Bei Fakten, Zahlen und Code greift die Markierung ohnehin kaum, weil dort die freie Wahl fehlt.
Heikler ist die zweite Kritiklinie. Das Fachmedium Artificial Lawyer hält die Wasserzeichen für überwiegend harmlos, benennt aber die Ausnahmen: Wo Mandanten KI-Nutzung vertraglich untersagt haben, lässt sich der KI-Anteil nun im Zweifel nachweisen – auch bei fehlerfreien Dokumenten. Und die Markierung wandert mit dem Text: Wer eine Vertragsvorlage mit KI-Passagen weiterverwendet, schleppt sie mit. Als Plagiatsdetektor taugt das trotzdem nicht: Ein Treffer belegt nur, dass Claude beteiligt war – Korrigieren und Übersetzen erzeugen dasselbe Signal wie Schreiben.
Anthropic markiert weltweit, weil sich das Wasserzeichen nach eigener Aussage nicht regional begrenzen lässt. Rechtlich dahinter steht Artikel 50 des EU AI Acts, in Kraft seit dem 2. August 2026; rund 190 Organisationen haben den zugehörigen Verhaltenskodex unterzeichnet, wie die EU-Kommission Ende Juli mitteilte. Verstösse kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – bei KMU gilt der niedrigere Wert. Das trifft Schweizer Firmen, sobald ihre KI-Ausgaben in der EU landen. Für Redaktionen enthält Artikel 50 dagegen eine Entlastung: Inhalte unter redaktioneller Kontrolle und Verantwortung sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Ein eigenes Gegenstück fehlt hierzulande weiterhin – der Bundesrat setzt seit Februar 2025 auf einen sektoriellen Ansatz, die Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 stehen.
AlgorithmWatch hat 4'480 Suchanfragen zu drei deutschen Landtagswahlen ausgewertet. Das Ergebnis: Google zeigt KI-Übersichten bei Wahlfragen deutlich seltener, stützt sich auf sehr wenige Quellen und formuliert nicht immer neutral. Warum das auch für Schweizer Abstimmungen zählt.