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Ab morgen müssen sich Chatbots in der EU zu erkennen geben

Ab morgen gilt in der EU die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes brauchen sichtbare Labels, generative KI ein maschinenlesbares Wasserzeichen. Betroffen sind auch Schweizer Firmen mit EU-Geschäft – und Forscher warnen bereits vor einem Label-Flickenteppich.

Pascal Eugster
Pascal Eugster
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1. AUGUST 2026
3 MIN. LESEZEIT
Illustration eines grossen Stempels, der ein blaues Etikett auf einen Stapel Fotografien drückt, kinewsletter.ch Stil
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INHALT
01Wen die Pflicht trifft – und wen nicht02Der lange Arm reicht bis Zürich03Freiwillige Icons, drohender Flickenteppich04OpenAI unterschreibt – und mahnt
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01Wen die Pflicht trifft – und wen nicht02Der lange Arm reicht bis Zürich03Freiwillige Icons, drohender Flickenteppich04OpenAI unterschreibt – und mahnt
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Artikel 50 des AI Acts macht KI-Transparenz ab dem 2. August zur Pflicht – mit Bussen bis 15 Millionen Euro auch für Schweizer Anbieter, deren Systeme in der EU genutzt werden. Gegen professionelle Desinformation richten die Labels aber wenig aus, und die Schweiz wartet mit eigenen Regeln bis zur Vernehmlassung Ende 2026.

Morgen ist Stichtag: Ab Sonntag, dem 2. August 2026, gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) – die Transparenzpflichten für KI. Chatbots, KI-Agenten und Avatare müssen dich künftig darüber informieren, dass du mit einer Maschine sprichst, ausser es ist offensichtlich. Anbieter generativer KI müssen ihre Outputs – Text, Bild, Audio, Video – mit einem maschinenlesbaren Wasserzeichen versehen, damit sie als KI-generiert erkennbar sind. Und wer beruflich KI-Inhalte veröffentlicht, muss Deepfakes sichtbar kennzeichnen.

Wen die Pflicht trifft – und wen nicht

Die Regeln gelten abgestuft: Provider (die Anbieter der KI-Systeme) müssen ihre Systeme so bauen, dass die Transparenz eingebaut ist. Deployer – also Firmen und alle, die KI beruflich einsetzen – müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern keine menschliche Redaktion drüberschaut. Auch der Einsatz von Emotionserkennung muss offengelegt werden. Wer privat mit KI Geburtstagskarten bastelt, ist ausgenommen – ebenso «offensichtlich künstliche» Inhalte: Diskutieren in einem Werbespot zwei Mäuse über Käse, braucht es kein Label. Ein montiertes Bild echter Fussballer vor einem Stadion dagegen schon – das gilt als Deepfake.

Der Rahmen ist ernst: Bussen können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Eine Gnadenfrist gibt es nur beim technischen Marking: Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren, müssen die Wasserzeichen-Pflicht erst ab dem 2. Dezember 2026 erfüllen.

Der lange Arm reicht bis Zürich

Für Schweizer Firmen ist das keine Zuschauer-News: Der AI Act gilt ausdrücklich auch für Anbieter ausserhalb der EU, wenn der Output ihrer Systeme in der EU genutzt wird. Betreibst du einen Chatbot für deutsche Kunden oder lieferst KI-generierte Kampagnen in den EU-Markt, giltst du ab morgen als Provider oder Deployer – durchgesetzt von nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur, die Deutschland erst diese Woche als KI-Aufsicht eingesetzt hat. Die Schweiz selbst kennt keine solche Kennzeichnungspflicht: Der Bundesrat setzt auf einen sektorbezogenen Ansatz entlang der Europarats-KI-Konvention, die Vernehmlassung dazu wird bis Ende 2026 erwartet.

Freiwillige Icons, drohender Flickenteppich

Wie viel bringen die Labels? Eine Analyse von netzpolitik.org mit Fachleuten dämpft die Erwartungen. Die von der EU vorgeschlagenen Icons sind nicht verbindlich – jeder Anbieter darf eigene Kennzeichnungen gestalten. Raphael Fischer, der an der TU Dortmund zu KI-Transparenz geforscht hat, warnt vor einem «Flickenteppich, der auch eine gezielte Täuschung ermöglicht». Labels beantworten zudem nur, ob KI im Spiel war – nicht, ob ein Inhalt stimmt. Eine Studie zeigt sogar einen Nebeneffekt: Ungekennzeichnete Falschinhalte werden eher für wahr gehalten, wahre Inhalte mit KI-Label öfter angezweifelt. Und gegen professionelle Desinformationskampagnen, so das nüchterne Fazit, richten die Regeln nichts aus – wer täuschen will, kennzeichnet nicht.

OpenAI unterschreibt – und mahnt

Die grossen Anbieter positionieren sich derweil als Musterschüler: OpenAI erklärte am Freitag, man habe beide EU-Verhaltenskodizes mitentwickelt und unterstütze sie, und setze auf C2PA-Herkunftsnachweise plus SynthID-Wasserzeichen, die auf Audio ausgeweitet werden; an der Text-Markierung werde noch gearbeitet. Verbunden mit der Mahnung, die Regeln müssten «pragmatisch, verhältnismässig und risikobasiert» bleiben. Konkret heisst das für dich: Ab morgen tauchen im Netz neue KI-Hinweise auf – als Orientierungshilfe sind sie nützlich, den kritischen Blick ersetzen sie nicht.

Quellen

Trügerische Transparenz: Was die neuen KI-Labels bringen und was nicht (netzpolitik.org)↗ EXTERNER LINKGuidelines on Transparency of AI-Generated Content (EU-Kommission)↗ EXTERNER LINKQ&A: Transparency obligations under Article 50 of the AI Act (EU-Kommission)↗ EXTERNER LINKArticle 50 – AI Act Service Desk (EU-Kommission, Gesetzestext)↗ EXTERNER LINKAdvancing responsible AI across Europe (OpenAI)↗ EXTERNER LINKKünstliche Intelligenz – Regulierungsansatz der Schweiz (BAKOM)↗ EXTERNER LINK
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