Die Schweiz schreibt gleich zwei Gesetze, die generative KI betreffen: ein Plattformgesetz beim UVEK und eine KI-Regulierung beim EJPD. Nationalrätin Isabelle Chappuis warnte, generative KI könnte dazwischen durchfallen. Der Bundesrat antwortet – und nennt Ende 2026 als nächsten Meilenstein.
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Generative KI wird in der Schweiz von beiden geplanten Gesetzen erfasst – wie genau, entscheidet sich erst mit dem KI-Vorentwurf, der bis Ende 2026 vorliegen soll.
Die Schweiz arbeitet an zwei Gesetzen, die beide mit künstlicher Intelligenz zu tun haben – und bislang war unklar, welches wofür zuständig ist. Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte/VD) hat deshalb im Juni 2026 die Interpellation 26.3878 eingereicht. Die Antwort des Bundesrats liegt seit dem 12. August 2026 vor: Generative KI ist grundsätzlich Gegenstand sowohl der geplanten KI-Regulierung als auch – je nach Anwendung – der Plattformregulierung. Der Bundesrat stellt nach eigenen Angaben die Koordination zwischen beiden Projekten sicher.
Zwei Departemente, zwei Baustellen. Das UVEK arbeitet über das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, kurz KomPG. Es zielt auf sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen – Google, YouTube, Facebook, Instagram, TikTok, X – und verlangt Meldeverfahren für mutmasslich rechtswidrige Inhalte, begründete Löschentscheide sowie Transparenz bei Werbung und Empfehlungssystemen. Die Vernehmlassung eröffnete der Bundesrat laut BAKOM am 29. Oktober 2025, die Frist lief bis zum 16. Februar 2026.
Parallel dazu erarbeitet das EJPD zusammen mit UVEK und EDA eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung. Genau da setzt Chappuis an: Die generative KI drohe «zwischen Stuhl und Bank zu fallen», schreibt sie in ihrem Vorstoss – das KomPG erfasse sie nur teilweise, und ob die KI-Vorlage generative Anwendungen ausdrücklich berücksichtige, sei offen.
Der Bundesrat zieht die Trennlinie so: Die KI-Regulierung adressiert Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen als solche. Die Plattformregulierung betrifft die Verbreitung von Inhalten über grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Der Anwendungsbereich des KomPG-Vorentwurfs knüpfe, so die Antwort, «an die Funktion und Reichweite von Plattformen und Suchmaschinen an, nicht an die konkret eingesetzten Technologien». Eine KI-Suchfunktion fällt also nicht deshalb unter das Gesetz, weil KI drinsteckt – sondern weil die Plattform gross genug ist.
«Der Vernehmlassungsentwurf des KomPG sieht für sehr grosse Kommunikationsplattformen Pflichten vor, die auch auf den Einsatz integrierter KI-Funktionen Anwendung finden können. Darüber hinaus gehende Verantwortlichkeiten – insbesondere im Hinblick auf generative KI-Modelle – werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur KI-Regulierung geprüft.»
Interessant wird die fünfte Frage des Vorstosses: Erfasst die KI-Vorlage auch Allzweck-Modelle – also die grossen Basismodelle, die in unzählige nachgelagerte Produkte eingebaut werden? Der Bundesrat verweist auf die KI-Konvention des Europarats, die die Schweiz umsetzen will. Sie verlangt, die Risiken von KI-Systemen über deren gesamten Lebenszyklus zu erfassen; damit müssten auch die Risiken von Allzweck-Modellen «angemessen erfasst werden». Wie das konkret aussieht, bleibt offen – die Konkretisierung erfolgt erst im Rahmen der laufenden Arbeiten. Der Vorentwurf soll bis Ende 2026 vorliegen, danach folgt die Vernehmlassung.
Wenn du in einem Schweizer Unternehmen arbeitest, das KI-Funktionen anbietet, ist der Schweizer Fahrplan nur die halbe Geschichte. Die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) gelten seit dem 2. August 2026: Chatbots müssen offenlegen, dass man mit einer Maschine spricht, und KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist; für KMU und Start-ups gilt der tiefere der beiden Werte. Wer EU-Kundschaft bedient, steht also längst in der Pflicht, Jahre bevor ein Schweizer KI-Gesetz überhaupt in Kraft treten kann.
Konkret heisst das: Die Schweizer Vorlagen bestimmen, was hier gilt – aber sie kommen später. Das Jahresende ist der Termin, den du dir vormerken solltest.